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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, brauche mal Eure Hilfe zu dem unten angegebenen Bescheid. Wir, mein Freund und ich, haben von unserer Hausverwaltung eine Heiz- und Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 15.08- 31.12.2008 über 584,80 € erhalten. Diese haben wir bei der ARGE vorgelegt und um Übernahme (schriftlich) nachgesucht. Heute bekommen wir nun den u.a. Bescheid und blicken überhaupt nicht mehr durch. Für Eure Hilfe wären wir sehr dankbar. bella und paul Ist dieser Bescheid rechtens? Auf Ihren Antrag vom xxx teile ich Ihnen mit, dass die Heiz- und Betriebskostenabr. nur zum Teil in Höhe von 144.01 € übernommen werden kann. Den Differenzbetrag in Hohe von 120,08 € haben Sie selbst zu tragen, weil es sich hierbei um eine Nachzahlung der Warmwasseraufbereitung handelt. Begründung: Aus dem von Ihnen geleistete Vorauszahlung errechnet sich für die Betriebskosten eine Nachzahlung in Höhe von 145,08 €. Ferner ist für Heizung eine Überzahlung von 1,07 € entstanden. Diese Überzahlung wird mit der Nachzahlung aus den Betriebskosten in Höhe von 144,01 nachgezahlt werden. Da die Kosten zu den laufenden Unterkunftskosten zählen, werden Ihnen diese vom Leistungszentrum für Arbeit als Beihilfe gewährt. Für Heizung und Warmwasser haben Sie im Jahre 2008 monatlich einen Betrag in Höhe von insgesamt 70,00€ vorausgezahlt. Von diesem Betrag entfällt eine Pauschale ( 5,00 € pro Person und Monat) auf die Warmwasservorauszahlung. Hieraus ergibt sich für Warmwasser in Ihrem Fall ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 120,08. Diese Kosten sind bereit in den mtl. Regelleistungen abgedeckt. Die Nachzahlung für Warmwasser könnte daher nur in Form eines Darlehen gewährt werden. Sollte Sie ein solches Darlehen benötigen, so teilen Sie mir diese kurzfristig mit. Mit freundlichen Grüßen XXXXX |
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#2
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| Ja, Nachzahlungen für Warmwasser sind aus der Reglleistung zu tragen und werden nicht als Beihilfe gezahlt.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| Hallo Jette, in den Warmwasserkosten sind doch aber auch: -Betriebskosten auf Warmwasserzähler -Betriebskosten auf Wärmezähler -Betriebskosten auf Kaltwasserzähler und -Kaltwasserkosten enthalten. Ferner wurde uns doch schon mtl. 10,00 € für Warmwasser von der Regelleistung, hier Heizung, abgezogen. Ich kann nicht verstehen, dass wir die Kosten für die Warmwasserzubereitung sowie Kaltwasser aus dem Regelsatz zahlen sollen. Lieben Gruß bellaundpaul |
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#4
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| Zitat:
Wie hoch ist denn genau der in der Rechnung ausgewiesene Betrag für Warmwasser? |
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#5
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| Hallo Clownfisch, anbei die Auflistung der einzelnen Posten: Heizung : Verbrauch 210,97 € Grundkosten 23,32 € Warmwasser (Erwärmung) 101,12 € Grundkosten 16,56 € Kaltwasser Verbrauch 179,93 € Betriebskosten auf Wärmezähler: 38,64 € Betriebskosten auf W.-W.- Zähler: 7,60 € Betriebskosten auf Kaltw.-Zähler: 6,66 € Unser Gesamtverbrauch: 584,80 € Danke für Deine Mühe bellaundpaul |
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#6
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| Wenn ich richtig rechne habt ihr: Warmwasserkosten von € 108,72 (Verbrauch + Zähler), bleibt also für den Rest: 584,80 minus WW = 476,08 Auf diese € 476,08 habt Ihr gezahlt monatlich € 70 minus € 10 WW also € 60,00 der zeitraum 15.8. bis 31.12. sind 4,5 Monate, also habt ihr gezahlt € 270. Damit ergibt sich für mich ein von der ARGE zu übernehmender Betrag von € 476,08 minus € 270 = € 206,08 |
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