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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 14.03.2010, 20:52
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Frage Muss/sollte ich meine Wohnung so schnell wie möglich kündigen?

Hallo zusammen,

hoffe, ich bin hier richtig? Ich habe folgendes Problem... Im Januar 2009 habe ich mich bei meiner Wohnungsgesellschaft für eine neue und kleinere Wohnung beworben, da meine Beziehung dem Ende nah war... Ich bat den Hausmeister um einen Besichtigungstermin und alles nahm seinen normalen Lauf. Danach ging ich mit dem Exposé der Wohnung zum Amt, legte dort die Papiere vor und schilderte der Mitarbeiterin meine Situation. Nachdem sie einen Blick auf die Wohnungsdaten geworfen hatte, sagte sie mir, dass ich in die kleinere Wohnung umziehen könne. Ich war, wie man sich vorstellen kann, ziemlich erleichtert und glücklich. Dann fragte sie mich, ob mein Ex-Partner in der alten Wohnung bleiben möchte, oder ob er auch ausziehen wird. Ich fragte sie daraufhin, ob dass denn überhaupt möglich sei, da die Wohnung recht groß ist (60m²) und sie bejahte es. Ich war ein wenig verwirrt und erstaunt. Hmm...ich muss also nicht ausziehen. Ich begann über diese Möglichkeit nachzudenken. Nach einiger Zeit schickte ich der zuständigen Mitarbeiterin eine E-Mail und fragte sie noch einmal ob dies denn auch für mich gilt, ob das noch aktuell sei usw. usw.. Ich wollte eben ganz sicher gehen. Sie teilte mir via E-Mail (später erhielt ich auch noch einen Brief) mit, das auch ich in Wohnung bleiben könne.
So, ich dummes Ding entschied mich also dazu, in unserer ehemaligen Wohnung zu bleiben, was sich schon nach einigen Monaten als fataler Fehler herausstellte... Im Juli 2009 bekam ich Post von dieser Mitarbeiterin. In diesem Brief stand drin, dass die Heizkosten zu hoch seien und sie diese nur noch bis 1sten Januar 2010 übernehmen werden. Ich soll auszuziehen oder die Kosten auf andere Weise senken. Tja...da war ich doch ziemlich...überrascht. Natürlich habe ich mich sofort auf die Suche nach einer passenden Wohnung gemacht, was gar nicht mal so leicht war/ist. Ich bin dann zur Gemeinde gegangen und erhielt dort eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung für öffentlich geförderte Wohnungen. Nun steh ich seit August 2009 auf 'ner Warteliste und bis jetzt hat sich leider noch nichts getan. Da die Vergabe der freien Wohnung über die Gemeinde läuft (Warteliste) kann ich auch nicht viel machen. Als ich bei der Wohnungsgesellschaft anrief um mich für die leerstehende Wohnung zu bewerben, wies man mich freundlich daraufhin, dass das über die Gemeinde läuft. Sie dankten mir für mein Interesse und das wars. Auf der Gemeinde teilte man mir dann mit, dass die Wohnung bereits vergeben wurde.

Hätte ich das damals gewusst, ich hätte sofort die kleinere Wohnung genommen. Hatte sie ja so gut wie sicher... Jetzt hab ich 'n Problem. Ich muss von meinem Regelsatz fast 80 Euro für Heizkosten zahlen und das ist für mich recht viel. Die Heizkosten bzw. die monatlichen Abschläge für die Wohnung waren schon immer recht hoch (über 100 Euro) und sind sogar noch gestiegen. Mache quasi jeden Monat schulden und das ist mir recht unangenehm. Im Moment denke ich, dass es am sinnvollsten ist, die Wohnung sofort zu kündigen, um Mietschulden zu verhindern. Aber wenn ich das tue, sitze ich auf der Straße. Vielleicht hat ja einer von euch 'nen Rat für mich. Vielen Dank für euer Hilfe.
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  #2  
Alt 14.03.2010, 21:16
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Es gibt keine Pauschalierung der Heizkosten, Wenn die Kaltmiete angemessen ist, dann hat ARGE die gesamten Heizkosten zu übernehmen, außer sie weist im Einzelfall unwirtschaftliches heizen nach. Also Abrechnung mit dem Antrag auf Übernahme bei der ARGE einreichen.

Ebenso ist die Aufforderung zu Kostensenkung hinfällig, wenn da nur von Heizkosten die rede ist, also keine Eile mit der neuen Wohnung.
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  #3  
Alt 14.03.2010, 22:00
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Auf welcher Basis die ARGE unangemessene Kosten bei deiner Wohnung erkannt hat weiß ich auch nicht.

Nur wenn Meister Clownfisch meint jede Wohnung werde mit der Wärmebildkamera ausgemessen und ein Heizungs- und Bausachverständiger macht über die Wohnung auch noch ein Gutachten ist das sicherlich unrealistisch anzunehmen.

Der hauptsächliche Grund hier könnte sein daß deine Wohnfläche für drei Personen zumutbar ist, jedenfalls in Berlin.
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  #4  
Alt 14.03.2010, 22:13
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Nun wissen wir also auch, das Berlin in Hessen liegt, man lernt ja nie aus. Und ich gebe nur das wieder, was das BSG zu den Heizkosten sagt, ob das dem geschätzten Meister mpumpe passt oder nicht. Aber muss man nicht so ernst nehmen, er weiß es ja auch, hat nur Schwierigkeiten die Realität zu akzeptieren.
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  #5  
Alt 14.03.2010, 22:19
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Daß Berlin nicht in Hessen liegt würde ich auch sagen. Entscheidend ist wie hoch beispielsweise dort am Ort in Hessen die angemessene Miete für eine Person ist und da die Werte für Berlin im Internet veröffentlicht sind wären sie zumindest eine Richtgröße.
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  #6  
Alt 14.03.2010, 22:23
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Daß Berlin nicht in Hessen liegt würde ich auch sagen. Entscheidend ist wie hoch beispielsweise dort am Ort in Hessen die angemessene Miete für eine Person ist und da die Werte für Berlin im Internet veröffentlicht sind wären sie zumindest eine Richtgröße.
Nur zu Deiner Information, es sind noch so zwei, drei andere Verordnungen im Internet veröffentlich, darunter sogar welche, die nicht, wie die Berliner Vorgaben, vollkommen rechtswidrig festgesetzt wurden (Warmmiete).

Guckst Du hier: Harald Thome - Örtliche Richtlinien
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  #7  
Alt 14.03.2010, 22:25
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Vielen Dank für eure Antwort!

Also, soweit ich weiß, ist die Kaltmiete angemessen. In dem Schreiben ist nur die Rede von Heizkosten.

...Unsere Überprüfung hat ergeben, das die tatsächlichen Heizkosten Ihrer o.g. Wohnung im Bereich der Gemeinde/Stadt X die geltenden angemessenen Höchstheizkosten deutlich überschreiten. Wir weisen Sie bereits jetzt darauf hin, dass gemäß § 22 Absatz 1 Satz 3 SGB II diese den angemessenen Umfang übersteigenden Heizkosten nur für längstens 6 Monate übernommen werden können... (aus dem Schreiben vom Juli 2009).

Im November 2005 sind mein EX-Partner und ich in die Wohnung gezogen und schon damals, haben wir einen Teil der Heizkosten von unserem Regelsatz bezahlt bzw. direkt an die Wohnungsgesellschaft überwiesen. Das haben wir bis Dezember 2008 gemacht. Als wir Ende 2008 eine relativ hohe Heizkostennachzahlung erhielten und uns klar wurde, dass wir diesen Betrag nicht auf einmal zahlen können, informierten wir uns ein wenig. Als wir dann im Dezember 2008 einen Folgeantrag stellten, baten wir auch um die Übernahme und die Zahlung der tatsächlichen Heizkosten. Hat funktioniert, bis Juli 2009. Ca. 6 Monate nach dem wir um die Übernahme gebeten hatten, und mein Ex-Partner bereits ausgezogen und die günstigere Wohnung, um die ich mich beworben hatte schon längst vergeben war, kam ein Schreiben bei mir an, dass die Heizkosten zu hoch seien, das Amt sie nicht mehr zahlen wird bzw. nur noch 6 Monate lang.

Was soll ich jetzt tun? Ich gebe zu, mich verwirrt das alles ein wenig.
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  #8  
Alt 14.03.2010, 22:30
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Wie bereits gesagt, es gibt keine "angemessenen Höchstheizkosten" - es sind die tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen, also Abrechnung einreichen und Übernahme beantragen.

Noch eine kleine Frage zum noch besseren Verständnis:

Wie viele Parteien wohnen in dem Haus?
Wie wird geheizt? Öl, Gas, Fernwärme oder was?
Wie hoch sind denn Eure Heizkosten gewesen bei 60 m²?
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  #9  
Alt 14.03.2010, 22:47
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Also ich denke mal du bewohnst als Einzelperson eine Wohnung die für eine mehrköpfige Familie angemessen ist.
Es müßte einleuchtend sein daß die Kosten hierfür auf Dauer als Sozialleistung nicht übernommen werden.
Auch die Heizkosten sind ja abhängig von der Wohnfläche.

Du hast eine Aufforderung zur Kostensenkung erhalten und du solltest alles versuchen innerhalb des dir eingeräumten halbjährigen Zeitraum den Zustand zu ändern.
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  #10  
Alt 14.03.2010, 22:55
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Also ich denke mal du bewohnst als Einzelperson eine Wohnung die für eine mehrköpfige Familie angemessen ist.
Es müßte einleuchtend sein daß die Kosten hierfür auf Dauer als Sozialleistung nicht übernommen werden.
Auch die Heizkosten sind ja abhängig von der Wohnfläche.

Du hast eine Aufforderung zur Kostensenkung erhalten und du solltest alles versuchen innerhalb des dir eingeräumten halbjährigen Zeitraum den Zustand zu ändern.
Entschuldige, sie hat schriftlich von der ARGE, dass sie in der Wohnung bleiben darf. Daraus darf jeder Laie mit Sicherheit schließen, dass die Wohnung von der ARGE als angemessen angesehen wird. Und wenn die Wohnung angemessen ist, dann sind die Heizkosten zu übernehmen - sagt das BSG. Nur darum geht's doch hier zunächst einmal.
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