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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#21
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| Ja, ja... ![]() Und wenn mir keiner der Mieter seine Abrechnung in die Hand drücken will, müssen sie ja auch nicht? Na ja, mit ein bisschen Glück bekomme ich die Abrechnung von einer älteren Dame die direkt über mir wohnt (sie ist alleinstehend und die Wohnung ist so groß wie meine). Kann ich meine Wohnungsgesellschaft bitten sich diesbezüglich mit der ARGE in Verbindung zu setzen? Ich meine, die wissen doch am ehesten wie es um die ganze Heizkostengeschichte in ihren Häusern in Ort/Stadt X bestellt ist und wodurch die Kosten wann in den letzten Jahren gestiegen sind usw. Ich bin gerade über das Expoé für die kleinere Wohnung gestolpert, in die ich ja eigentlich einziehen wollte, wenn man... kennst die Geschichte ja bereits. Wohnfläche 49,38 m², Zentralheizung, zentr. Warmwasserversorgung, monatliche Heizkostenvorauszahlung (voraussichtlich): 100 Euro. |
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#22
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| Zitat:
Nur soweit ich die TE verstehe war die Wohnung schon mit Partner nicht angemessen und sie haben dazugezahlt weil das Amt nicht alle Wohnkosten bereit war damals zu zahlen. Dann ist die Wohnung jetzt wo sie allein in der Wohnung ist schon lange nicht mehr angemessen. Sie sollte sich daher nicht darauf versteifen auch nach Ablauf der Frist zur Aufforderung der Kostensenkung Argumente zu finden warum das Amt dennoch die teure Miete zahlen soll. |
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#23
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| Es ging schon damals, als ich mit meinem Ex-Partner im Nov. 2005 in die Wohnung eingezogen bin, nur um die Heizkosten, die damals bei 87 Euro monatlich lagen. Die Wohnung an und für sich war ja okay. Es ging immer nur im die Heizkosten. Dezember 2008 erfuhren wir dann, dass die ARGE die tatsächlich anfallenden Heizkosten übernehmen muss. Also hat sich im Laufe der Zeit wohl irgendwas verändert. Wir haben im Dezember 2008, zusammen mit unserem Folgeantrag, um die Übernahme der tatsächlichen Heizkosten gebeten. Heizkostenabrechnung usw. haben wir abgeben und es wurde zusammen mit dem Folgeantrag bewilligt. Ab Januar 2009 wurden die tatsächlichen Heizkosten von der ARGE übernommen (bis zum 01.01.2010). |
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#24
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| Ich versteh halt nach wie vor nicht, warum man mir mündlich, später auch schriftlich zugesagt hat, dass ich in der Wohnung alleine wohnen bleiben darf und mir nur 5 Monate später erzählt, dass die Heizkosten zu hoch seien und ich sie senken oder ausziehen muss bzw. das man die Heizkosten nur noch bis zum 01.01.2010 übernehmen wird. Ihnen lag, liegt doch alles vor, Mietvertrag, Abrechnung usw... Im Januar 2009 hat man dem Antrag auf Zahlung der tatsächlich anfallenden Heizkosten bewilligt. Ihnen lag die Abrechnung vor, sie wusste, dass sich die monatlichen Heizkosten auf 133 Euro belaufen usw... Ein paar Wochen später erzählt man mir, dass ich in der Wohnung alleine wohnen bleiben kann... Ich meine, die wussten/wissen doch, wie hoch die Heizkosten für die Wohnung waren/sind. Zahle immer noch 133 Euro sowie im Januar 2009 auch... Boah, vielleicht bin ich zu doof um das zu verstehen/nachvollziehen zu können, keine Ahnung. Ich wünschte, ich wäre Anfang 2009 umgezogen und hätte nicht auf die nette Dame gehört... Bin wohl selbst Schuld an meiner jetzigen Situation. |
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#25
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| Wie ich schon sagte - wenn ARGE die zu hohen Heizkosten erst jetzt bemerkt hat, dann kannst Du zwar der ARGE vielleicht den Vorwurf machen, tief und fest geschlafen zu haben. Du kannst aber nicht von ihr verlangen, weiter zu schlafen. Versuch, die genannten Nachweise zu bekommen und dann hast Du ARGE voraussichtlich erst mal ruhig gestellt und bekommst weiter, die Heizkosten voll erstattet. Natürlich kann man sich auf ein Schreiben der ARGE verlassen, deshalb ist es sicher nicht Deine "Schuld", das dieses Theater jetzt da ist. Trotzdem - wenn Du die Chance hast, zieh um. |
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