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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| ich lebe seit 2 Monaten von Mann getrennt, haben eine ETW von ca. 64 m². Mein Mann möchte die Wohnung verkaufen, ich möchte gerne drin wohnen bleiben. Kriege ALG I und beziehe Hartz 4. Meine Frage: Muß die Arge die Darlehenszinsen übernehmen, wenn ich den Abtrag zahlen möchte? Brauche Hilfe !!! |
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#2
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| Ja, aber nicht die vollen. Deinem Mann gehört ja sicherlich die Hälfte, ergo wird man nicht den Zinsanteil übernehmen, der auf ihn entfällt. Von daher wird da nicht viel Geld deinerseits sein, dass du Tilgung und die halben Zinsen aufbringen kannst (ich glaube ja nicht, dass er freiwillig die andere Hälfte der Zinsen zahlt, oder?). Turtle |
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#3
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| Ich verstehe das so, daß sie ihm seine Hälfte abkaufen will. Die Arge wird die Darlehenszinsen plus Nebenkosten bis zur angemessenen Höhe für eine Person übernehmen. |
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#4
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| Meinst du das funktioniert? Vor Sozialgeldbezug mal eben Tausende von Euros für den Erwerb einer Wohnungshälfte ausgeben und anschließend einen Antrag wegen Bedürftigkeit stellen? |
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#5
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| IM Leistungsbezug, im....... Caesar |
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#6
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| Sorry hatte ich überlesen. Aber im Leistungsbezug hat man eigentlich auch nicht Tausende Euros für den Erwerb der Hälfte der Wohnung übrig. |
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#7
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| Na ja, sie muß halt eine Bank finden, die das Spielchen mitmacht. Wird schwierig, aber das war ja hier nicht die Frage. |
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| alg i, etw, hartz 4 |
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