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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Guten Abend ![]() Ich beziehe ALG 2 und fange nächste Woche eine GWA - Stelle an !>>> Ja, ich freue mich über die GWA - Stelle ! Bin da auch nur mit Glück dran gekommen, da ich nicht in die eigentliche Zielgruppe gehöre! Aber da ich mich dafür beworben habe, was eigentlich seltener ist, wurde mir die Stelle trotzdem genehmigt ! <<<Zur Zeit bewohne ich eine 50qm, 1 1/2 Zimmer Whg. die 345.- warm kostet. Welche auch komplett bezahlt wird. Jetzt spiele ich mit dem Gedanken in eine andere Wohnung umzuziehen! Mir ist von einem Bekannten eine Wohnung angeboten worden, die aber 58qm groß ist und 350.- plus Gas-Hzg. kosten würde! Es geht mir nur darum, ob die Arge zumindestens die gleiche Höhe meiner jetztigen Miete auch für die neue Whg. übernehmen MUSS ? Ich bräuchte weder Umzugs- noch Renovierungsgeld und auch keine Kaution! Für meine Whg. hätte ich einen Nachmieter und da ich damals die Kaution meiner Whg. selber bezahlt habe, bekomm ich die ja auch wieder zurück! Das wäre mit dieser Whg. alles kein Problem! Kann die Arge die Kostenübernahme komplett verweigern? Muss der Umzug trotzdem vorher beantragt werden? Ich denke nicht, dass meine Beweggründe für die Arge relevant wären! >>> Genau gegenüber beginnt bald ein 2 jähriges Bauvorhaben einer Schule und meine Nachbarn sind für mich nicht zu ertragen! Kurz ... über mir ist eine junge türkische Familie eingezogen, wo das Kind zu jeder tageszeit wie ein Elefant durch die Whg. rennt und die Eltern sich fast täglich prügeln. Unabhängig davon, das es sehr unangenehme Erinnerungen bei mir hervor ruft, kann ich auch nicht mehr als die Polizei rufen!!! Dafür hab ich den Typen dann später wieder vor der Tür. Sicherlich gäb es dafür auch andere Lösungen, aber die Baustelle bleibt dann immer noch ! <<<Die Mehrkosten für die neue Whg. kann ich ja selber tragen. Fange ja die GWA-Stelle an und hatte auch so bisher immer einen 400.- Job! Wie verhalte ich mich richtig ohne Probleme zu bekommen? Vielen lieben Dank schon mal im vorraus !!! |
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#2
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| Dies Frage ist schon 1000fach hier beantwortet worden! Ja, Du kannst ohne Genehmigung umziehen und ja, es wird die bisherige Miete übernommen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Dann danke für die 1000ste Antwort !Habe auch ein paar Beiträge überflogen .... 1000 sind aber eben ganz schön viele !Hielt es für mich am besten, meine eigene Situation darzustellen um Missverständnissen aus dem Wege zu gehen! In anderen Beiträgen ging es auch oft darum, wenn man sich gerade getrennt oder Kinder hat usw usw ....! Auf jedenfall vielen Dank für die Antwort! L.G. |
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