Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 16.08.2009, 19:35
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Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 2
Standard Muss ausziehen, hab kein H4.

Hi,
ich bin 30 und wohne bei den Eltern in einem kleinen Dorf - war bis vor kurzem noch selbständig. Ich beziehe keine Hilfe v. Staat. Ich würde in eine größere Stadt ausziehen um irgendeine Arbeit zu finden, hier wo ich wohne gibt es nichts.

Wie kann ich das anstellen? Muss ich als erstes Antrag auf Hartz4 stellen und mir dann die Wohnung suchen, oder erst die Wohnung und dann Hartz 4?
Ich brauche das H4 sicher nicht lange, nur als Starthilfe, aber so wie jetzt kann ich hier nicht einfach herumsitzen und darauf warten bis hier jemand eine Fabrik baut...

Die Vermieter wollen dann immer wissen wo ich arbeite, was sag ich denen??


Danke euch.
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  #2  
Alt 16.08.2009, 20:59
Benutzerbild von jette
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Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
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Wie wäre es mit: erstmal die Arbeit suchen und dann die Wohnung nehmen?!
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  #3  
Alt 17.08.2009, 07:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 678
Standard

Das wäre auch mein Tipp ... vom Heimatort aus bewerben ... man kann ja in die Bewerbung schreiben, dass man mobil ist oder aus familiären Gründen gern in der Region xy wohnen und arbeiten möchte ... hat bei uns auch geklappt Und dann kann die Wohnungssuche losgehen.
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  #4  
Alt 17.08.2009, 08:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 321
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Kann mich nur den anderen anschließen - dann kannst du nämlich die Wohnung günstig gelegen zum neuen Arbeitgeber suchen. Nach meiner Erfahrung ist das einfacher als erst ne Wohnung zu nehmen und dann günstig dazu gelegen nen Arbeitgeber zu finden .
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hartz4, umziehen, wohnung

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