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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 10.11.2009, 10:22
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Hallo Leute,
hat eine Behörde, in meinem Fall geht es um Heizkosten, eine Mitteilungspflicht über die Höhe der Heizkosten die einem Leistungsbezieher zustehen. Mir wurde die Höhe der mir zustehenden heizkosten erst vor und von dem Sozialgericht mitheteilt, nachdem ich mich mit der Behörde einen ganzen Sommer über die Heizung auseinander setzte, mir die Behörde aber nicht mitteilte das mir laut gesetzgeber eine bestimmte Höhe der Heizkosten zustehen.
Grüße Alma
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  #2  
Alt 10.11.2009, 11:00
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Wenn die Behörde die Übernahme in voller Höhe ablehnt, muss sie im Bescheid die angemessene Höhe mitteilen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 10.11.2009, 13:37
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Hallo Gerold,
hat die Behörde nicht auf Ansprüche hinzuweisen.
Grüße Alma
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  #4  
Alt 10.11.2009, 13:40
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Zitat:
Zitat von Alma Beitrag anzeigen
Hallo Gerold,
hat die Behörde nicht auf Ansprüche hinzuweisen.
Grüße Alma
Grundsätzlich ja. Dazu gibt es auch das Merkblatt. Und auf Nachfrage hin muss sie beraten. Allerdings kann die Behörde nicht die Fragen die man hat von den Augen ablesen.
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  #5  
Alt 10.11.2009, 16:01
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Sicher Gerold,
aber als halbwegs durchschnittlicher Mensch hat man eine natürliche Hilfsbereitschaft wenn man Probleme sieht und als Behörde ja auch eine Fürsorgepflicht. Aber da hab ich im Leben wohl erwas falsch verstanden.
Grüße Alma
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heizkosten, mitteilungspflicht

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