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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 26.01.2012, 13:33
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Ausrufezeichen Mit 17 Jahren als Schülerin eine eigene Wohnung möglich??

Hallo miteinander!
ich habe jetzt schon stundenlang im Internet rumgeklickt, aber kein Forum kann mir wirklich helfen.
Also ich bin 17 Jahre alt und möchte gerne in eine eigene Wohnung ziehen. Wohne zur Zeit zu Hause mit meiner Mama und 3 kleineren Geschwistern. Früher war die häusliche Situation absolut nicht auszuhalten, wir sind auch öfters beim Jugendamt gelandet oder Familientherapeuten etc. Habe eine Psycho-Therapie hinter mir deswegen (und anderen Gründen). Es gab keine häusliche Gewalt, aber wollte schon mehrmals in betreute Wohnheime und kam des Öfteren bei Freunden unter, allerdings landete ich immer wieder zu Hause. Ein gravierender Grund war mein Stiefvater, der mich total terrorisiert hat. Meine Mama hat sich zwar von ihm getrennt und mit meiner Mama verstehe ich mich wieder sehr gut, aber trotzdem möchte ich gerne ausziehen. Da er der Vater meiner Geschwister ist, sehe ich ihn jeden Tag und hier gibt es "Mord und Totschlag", d.h es wird gestritten, provoziert und diskutiert ohne Ende. Das geht nicht nur auf meine Nerven, sondern auch die meiner Mama und vor allem die meiner kleinen Geschwister. Es findet sich einfach kein Mittelweg um dieser Situation zu entkommen.
Um schonmal etwas Geld zu verdienen, habe ich mich schon um Ausbildungen beworben zum 1.8.12, weswegen ich dann das Gymnasium nach der 12 beenden würde, allerdings habe ich noch keine Zusage oder Absage bekommen.
Zu meiner ersten Frage: Wenn ich eine der Ausbildungen bekommen würde, bestünde die Möglichkeit eine eigene Wohnung zu finanzieren, dh mit Zuschüssen wie Wohngeld, Kindergeldzuschuss oder Ähnlichem?
Ein Freund von mir, ebenfalls 17 Jahre, hat eine eigene Wohnung und riet mir mich ans Sozialamt zu wenden.
Das Jugendamt könnte mir ja nicht wirklich helfen, da ich ja theoretisch zu Hause wohnen bleiben könnte.
Meine Mutter würde mich übrigens unterstützen, könnte eine Wohnung selbst aber nicht finanzieren, da sie selbst mühvoll über die Runden kommt.
2. Frage: Auch wenn ich die Ausbildung nicht bekomme, ist es möglich, dass ich Schülerin eine Wohnung bezahlt kriege?

Vielen vielen Dank im Vorraus!

Liebe Grüße
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  #2  
Alt 26.01.2012, 13:42
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Du müsstest vom Jugendamt bescheinigt bekommen, dass du nicht mehr bei deiner Mutter wohnen kannst. Wenn du einen Ausbildungsplatz bekommst, kannst du BAB beantragen. Dann bekommst du dazu noch das Ausbildungsgehalt und das Kindergeld steht dir dann auch zu. Damit solltest du dir vielleicht eine kleine Wohnung oder ein WG-Zimmer leisten können. Ansonsten ohne Ausbildungsplatz musst du eine Bescheinigung vom Jugendamt haben, dass du unbedingt ausziehen musst. Ansonsten gibt es keine Alternativen.
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  #3  
Alt 26.01.2012, 14:58
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Also warte ich auf jeden Fall erstmal auf eine Antwort und guck dann weiter.
Vielen Dank!
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  #4  
Alt 27.01.2012, 19:26
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Hallo,

wenn dem Jugendamt Deine häusliche Situation bekannt ist und das Jugendamt es auch so sieht, dass Du da weg musst, kannst Du evtl. - über das Jugendamt - in ein betreutes Wohnen "übersiedeln". Ansonsten wird es sehr schwierig, da Du noch minderjährig bist.

Wenn das Jugendamt keine Notwendigkeit sieht, dass Du von zu Hause ausziehen musst, dann bekommst Du auch keine H4-Leistungen oder Sozialhilfe. Ich persönlich würde Dir auch empfehlen, falls Du nicht "zu schlechte" Noten hat, auf alle Fälle das Abi zu machen, weil Du dann später viel mehr Möglichkeiten hast, eine Ausbildung zu finden.

LG
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  #5  
Alt 28.01.2012, 11:23
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Vielen Dank!
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schülerin eigene wohnung, wohnung u25

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