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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich habe da mal eine Frage. Mein Mann geht arbeiten und wir bekommen daher nur Mietzuschuss vom Amt. Wenn ich denn ein 400€ Job annehme, wird uns denn der Mietzuschuss gestrichen? Bekommen um die 400€ Mietzuschuss. Möchte ja auf einer Art und Weise nicht "umsonst" arbeiten gehen. Mein Mann verdient übrigens nicht so viel, dass eine ganze Familie durchkommen würde. Haben übrigens auch 2 Kinder. Also was sagt ihr? Lohnt es sich?? Oder werden gleich die 400€ Mietzuschuss gestrichen?? |
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#2
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| Da es für jede erwerbsfähige Person der BG einen Freibetrag auf Erwerbseinkommen gibt, wird wohl noch ein Restanspruch vorhanden sein. Nutze mal den ALGII-Rechner hier auf der Startseite. Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Ist das nicht traurig: Ich geh den ganzen Tag, die ganze Woche, den ganzen Monat, das ganze Jahr und bisher mein ganzes Leben nach der Schulbildung "umsonst" arbeiten. ![]() ![]() ![]() ![]() Mir kommt das kotzen. Dann bleibt doch zuhause und guckt jeden Tag Barbara Salesch und Mitten im Leben. Abends dann Frauentausch. Passt schon. Man muss sich ja bilden um ein gewisses Niveau zu erreichen. Turtle |
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| Stichworte |
| 400€ job, hart 4, mietzuschuss |
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