Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.09.2009, 13:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.09.2009
Beiträge: 4
Standard Mietschulden Antrag

Hallo brauche Hilfe für eine Bekannte
Meine Bekannte 33 Jahre alt mit einem Sohn 15 Jahre alleinerziehend.
Sie arbeitet seit 10 Jahren Teilzeit, 30 Stunden die Woche (mehr ist nicht möglich) für ungefähr 600€, bekommt also noch Zuschüsse von der Arge.
Die Miete wurde direkt an denn Vermieter bezahlt.
Und einmal im Monat musste Sie mit der aktuellen Abrechnung vorbei kommen und bekam dann ca. 100€ zum Lebensunterhalt noch dazu.
Jetzt ist Madam vor ca. eineinhalb Jahren nicht mehr zum Amt gegangen und hat auch keinen neuen Antrag gestellt, weil sie die 100€ nicht bräuchte, und wohl auch keine Lust hatte einmal im Monat dort einzulaufen. (egal wie es auch sei)
Was Sie nicht bedacht hatte war das wenn kein neuer Antrag gestellt wird natürlich auch die Miete nach Ablauf nicht weiter gezahlt wurde.
Nach ihren Aussagen erfuhr Sie nach ca 9 Monaten das erste mal von den Rückständen und ignorierte von da an wohl auch jeglichen Versuch vom Vermieter Ordnungsamt Arge usw. mit ihr Kontakt aufzunehmen.(Kopf in den Sand)
Nun ist Sie vor ca 6 Wochen nach dem Berliner Modell geräumt wurde.
Die Mietschulden müssten sich auf ca 8000€ belaufen.
Ämter haben sich wohl auch eingeschaltet.
Aber alles wohl nicht besonders erfolgreich.
Die Wohnung war nicht zu groß oder zu teuer.
Jetzt ist die Frage wer bezahlt die Mietschulden?
Ist das alles so richtig gelaufen.
mfG Shatter
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 21.09.2009, 14:25
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Großes Rätsel... wer bezahlt Mietschulden....

Der Mieter vielleicht?! Vielleicht auch niemand, weil sie nicht zahlen kann?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.09.2009, 14:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.307
Standard

Da die Wohnung schon geräumt ist und sie dort nicht mehr wohnt, sind das ihre privaten Schulden.


Würde sie noch dort wohnen hätte sie die Möglichkeit gehabt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ein Darlehen bei der Arge zu beantragen.

Wo wohnt sie denn jetzt und zahlt sie da pünktlich die Miete?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 22.09.2009, 02:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.09.2009
Beiträge: 4
Standard

Ja hat jetzt wieder eine Wohnung!
Sie ist ja davon ausgegangen das die Miete gezahlt wird.
Kriegt jetzt auch wohl einen Betreuer an die Hand, der sich mit drum kümmert.
Wie lange hat denn ein Vermieter Zeit um auf fehlende Miete aufmerksam zu machen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 22.09.2009, 05:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.307
Standard

Bis zum Eintreten der Verjährung sinds im BGB glaub ich 3 Jahre.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 22.09.2009, 06:09
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von shatter Beitrag anzeigen
Sie ist ja davon ausgegangen das die Miete gezahlt wird.
Das ist ohne Folgeantragstellung und Bewilligungsbescheid nicht möglich. Denn als sie meinte, auf die €100 verzichten zu können, hat sie auch auf die Kosten der Unterkunft verzichtet. Sie hat nunmal doch mehr als €100 bekommen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 22.09.2009, 08:32
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Zitat:
Nun ist Sie vor ca 6 Wochen nach dem Berliner Modell geräumt wurde
Zitat:
Wie lange hat denn ein Vermieter Zeit um auf fehlende Miete aufmerksam zu machen.
??? Von alleine ist sie doch sicherlich nicht geräumt worden, der Vermieter muss hier doch sehr wohl schon die ausstehende Miete angemahnt, Mietvertrag gekündigt und Räumungsklage eingereicht haben. Wieso wird da jetzt noch nach Zeiten dafür gefragt?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 22.09.2009, 12:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.09.2009
Beiträge: 4
Standard

Ja ja Sie hat mehr als 100€ bekommen, das habe ich Ihr auch gesagt.
Nach ca. 9 Monaten ist dem Vermieter erst aufgefallen das die Miete von der Arge nicht mehr eingegangen ist. Und dann waren ja auch schon hohe Geldforderungen da.

Da wird erst jetzt drüber geredet, weil Sie 2 Tage vor der Räumung Bescheid gesagt hat.

Ich finde es halt nur komisch das sich da von unseren Ämtern nicht vorher einer massiv eingemischt hat. Nee nee nur das Sie Schuld ist, das wissen sie alle.

Ich habe seit 27 Jahren mit Arbeitslosigkeit nix mehr zu tun gehabt.(Gott sei Dank) Aber wie sollte Sie im Grunde auch auf die fehlenden Mietzahlungen aufmerksam werden? Der Vermieter hat sich ja erst 9 Monate nach der ersten Versäumniss gemeldet.

Jaja ist schon klar Sie hat den Antrag nicht neu gestellt jaja.
Ich habe es verstanden.
Aber wenn man nicht umbedingt der cleverste ist, kommt man da nicht so einfach drauf.
Und Sozialarbeiter sind doch gerade für solche Leute da, um benachteiligten zu helfen habe ich zumindest immer gedacht.
Aber man lernt halt nie aus in einem Sozialstaat.
lG Pit
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 22.09.2009, 12:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Zitat:
Zitat von shatter Beitrag anzeigen
Ich finde es halt nur komisch das sich da von unseren Ämtern nicht vorher einer massiv eingemischt hat. Nee nee nur das Sie Schuld ist, das wissen sie alle.
Und ? Was erwartest du, das man jeden der kein ALGII mehr beantragt hinterher läuft und frägt was los ist ? Oder einen Sozialarbeiter losschickt.

Zitat:
Aber wie sollte Sie im Grunde auch auf die fehlenden Mietzahlungen aufmerksam werden? Der Vermieter hat sich ja erst 9 Monate nach der ersten Versäumniss gemeldet.
Indem man den ALGII Bescheid liest, da wird mit Sicherheit drin stehen das Betrag X an Miete an Vermieter XY überwiesen wird, und wie lange es genehmigt ist.

Zitat:
Aber wenn man nicht umbedingt der cleverste ist, kommt man da nicht so einfach drauf.
Und Sozialarbeiter sind doch gerade für solche Leute da, um benachteiligten zu helfen habe ich zumindest immer gedacht.
Aber man lernt halt nie aus in einem Sozialstaat.
lG Pit
Hat sie sich den an einen Sozialarbeiter gewandt ? Oder soll man jetzt jeden Arbeitslosen einen Sozialarbeiter oder gar Beistand an die Seite stellen? Kannst du dir den Aufschrei der durch die Reihen Arbeitsloser dann geht, überhaupt vorstellen ?
Warum hast du dich nicht an einen Sozialarbeiter gewandt, wenn dir schon bekannt ist das sie nicht die cleverste ist ?
Jemand der sie anscheinend kennt ist das wohl auch nicht aufgefallen.....
aber der Arge wo täglich hunterte Anträge und Menschen ein und ausgehen die sollen einen Blick dafür haben......
ist wohl bisschen viel verlangt..........

- der nachtvogel -
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 22.09.2009, 12:54
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von shatter Beitrag anzeigen
Und Sozialarbeiter sind doch gerade für solche Leute da, um benachteiligten zu helfen habe ich zumindest immer gedacht.
Die Sachbearbeiter der Argen sind aber keine Sozialarbeiter und auch nicht Mutter/Vater aller ALGII-Empfänger.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
antrag, mietschulden

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend In neuer Stadt komplett neuen Antrag stellen wirbelwind Hartz IV 4 - ALG II 2 8 13.02.2010 09:43
BAB Antrag - Wo stellen? hanna879 BAB und sonstige Ausbildungsförderung 1 08.09.2009 20:13
Antrag auf Übernahme der Mietschulden onsite einmalige Beihilfen 4 23.04.2009 17:27
ALG 1 Antrag was ist richtig? alpha10 Arbeitslosengeld I - ALG 1 2 30.01.2009 15:52


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:39 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0