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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo brauche Hilfe für eine Bekannte Meine Bekannte 33 Jahre alt mit einem Sohn 15 Jahre alleinerziehend. Sie arbeitet seit 10 Jahren Teilzeit, 30 Stunden die Woche (mehr ist nicht möglich) für ungefähr 600€, bekommt also noch Zuschüsse von der Arge. Die Miete wurde direkt an denn Vermieter bezahlt. Und einmal im Monat musste Sie mit der aktuellen Abrechnung vorbei kommen und bekam dann ca. 100€ zum Lebensunterhalt noch dazu. Jetzt ist Madam vor ca. eineinhalb Jahren nicht mehr zum Amt gegangen und hat auch keinen neuen Antrag gestellt, weil sie die 100€ nicht bräuchte, und wohl auch keine Lust hatte einmal im Monat dort einzulaufen. (egal wie es auch sei) Was Sie nicht bedacht hatte war das wenn kein neuer Antrag gestellt wird natürlich auch die Miete nach Ablauf nicht weiter gezahlt wurde. Nach ihren Aussagen erfuhr Sie nach ca 9 Monaten das erste mal von den Rückständen und ignorierte von da an wohl auch jeglichen Versuch vom Vermieter Ordnungsamt Arge usw. mit ihr Kontakt aufzunehmen.(Kopf in den Sand) Nun ist Sie vor ca 6 Wochen nach dem Berliner Modell geräumt wurde. Die Mietschulden müssten sich auf ca 8000€ belaufen. Ämter haben sich wohl auch eingeschaltet. Aber alles wohl nicht besonders erfolgreich. Die Wohnung war nicht zu groß oder zu teuer. Jetzt ist die Frage wer bezahlt die Mietschulden? Ist das alles so richtig gelaufen. mfG Shatter |
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#2
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| Großes Rätsel... wer bezahlt Mietschulden.... Der Mieter vielleicht?! Vielleicht auch niemand, weil sie nicht zahlen kann? Turtle |
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#3
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| Da die Wohnung schon geräumt ist und sie dort nicht mehr wohnt, sind das ihre privaten Schulden. Würde sie noch dort wohnen hätte sie die Möglichkeit gehabt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ein Darlehen bei der Arge zu beantragen. Wo wohnt sie denn jetzt und zahlt sie da pünktlich die Miete? |
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#4
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| Ja hat jetzt wieder eine Wohnung! Sie ist ja davon ausgegangen das die Miete gezahlt wird. Kriegt jetzt auch wohl einen Betreuer an die Hand, der sich mit drum kümmert. Wie lange hat denn ein Vermieter Zeit um auf fehlende Miete aufmerksam zu machen. |
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#5
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| Bis zum Eintreten der Verjährung sinds im BGB glaub ich 3 Jahre. |
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#6
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| Das ist ohne Folgeantragstellung und Bewilligungsbescheid nicht möglich. Denn als sie meinte, auf die €100 verzichten zu können, hat sie auch auf die Kosten der Unterkunft verzichtet. Sie hat nunmal doch mehr als €100 bekommen. |
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#7
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| Zitat:
Zitat:
Turtle |
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#8
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| Ja ja Sie hat mehr als 100€ bekommen, das habe ich Ihr auch gesagt. Nach ca. 9 Monaten ist dem Vermieter erst aufgefallen das die Miete von der Arge nicht mehr eingegangen ist. Und dann waren ja auch schon hohe Geldforderungen da. Da wird erst jetzt drüber geredet, weil Sie 2 Tage vor der Räumung Bescheid gesagt hat. Ich finde es halt nur komisch das sich da von unseren Ämtern nicht vorher einer massiv eingemischt hat. Nee nee nur das Sie Schuld ist, das wissen sie alle. Ich habe seit 27 Jahren mit Arbeitslosigkeit nix mehr zu tun gehabt.(Gott sei Dank) Aber wie sollte Sie im Grunde auch auf die fehlenden Mietzahlungen aufmerksam werden? Der Vermieter hat sich ja erst 9 Monate nach der ersten Versäumniss gemeldet. Jaja ist schon klar Sie hat den Antrag nicht neu gestellt jaja. Ich habe es verstanden. Aber wenn man nicht umbedingt der cleverste ist, kommt man da nicht so einfach drauf. Und Sozialarbeiter sind doch gerade für solche Leute da, um benachteiligten zu helfen habe ich zumindest immer gedacht. Aber man lernt halt nie aus in einem Sozialstaat. lG Pit |
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#9
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| Zitat:
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Zitat:
Warum hast du dich nicht an einen Sozialarbeiter gewandt, wenn dir schon bekannt ist das sie nicht die cleverste ist ? Jemand der sie anscheinend kennt ist das wohl auch nicht aufgefallen..... aber der Arge wo täglich hunterte Anträge und Menschen ein und ausgehen die sollen einen Blick dafür haben...... ist wohl bisschen viel verlangt.......... - der nachtvogel - |
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#10
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| Die Sachbearbeiter der Argen sind aber keine Sozialarbeiter und auch nicht Mutter/Vater aller ALGII-Empfänger. |
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| antrag, mietschulden |
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