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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 05.03.2010, 08:40
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Beiträge: 3
Standard Mietrückstand

Hallo,
vielleicht kann uns hier jemand einen Tipp geben !
Folgendermaßen, ich bin seit Mitte Januar 2010 in meinem Job und mußte trotzdem ergänzende Sozialhilfe beantragen. Mein erstes Gehalt kam dementsprechend am 31.01.10 an. Von diesem Geld habe ich die laufenden Mietkosten für februar 2010 bezahlt. Da ich im dezember 2009 das letzte Elterngeld bekommen habe, habe ich auch dementsprechend von dem Geld die laufenden Kosten für Dezember 2099 bezahlt. Ab Januar 2010 wurde uns ergänzende Sozialhilfe bewilligt.
-das Amt weigert sich die Mietkosten für Januar 2010 zu übernehmen, somit ist uns für Januar 2010 Mietrückstand entstanden.
Kann uns da jemand bitte helfen, wie wir da vorgehen sollen ?

Darüberhinaus haben wir festgestellt, daß die Berechnung laut
Sachbearbeiter und allen Einkünften nach Prüfung auf Sozialhilfe24.de eine Differenz aufweißt von ca. 350€ zu unseren ungünsten.
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  #2  
Alt 05.03.2010, 09:08
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gfr gfr ist offline
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Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.781
Standard

Da es sich oofensichtlich um nur einen Monat Rückstand handelt, vereinbar eine Ratenzahlung mit dem Vermieter.

Was die Differenz deiner Leistungen angeht, kann man ohne die entsprechenden Zahlen und Fakten nichts sagen.
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