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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 18.09.2009, 14:34
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Ausrufezeichen Mietrückstände - Darlehen möglich?

Sorry Leute, dass ich einfach dazwischen funke.
Ich kenne mich leider in diesem Forum nicht aus, habe einfach auf Antworten gedrückt, damit ich überhaupt mein Problem schildern kann und darauf hoffe, ob mir jemand eine positive Antwort auf meine Fragen geben kann!

Also, ich bin in einer sehr großen Schuldenfalle, d.H. mir und meiner Frau wurden 2 Kredite gekündigt und unser Girokonto ebenfalls (haben jetzt ein Guthabenkonto)
Meine Wohnungsgenossenschaft hat uns jetzt zum 21.09.2009 die fristlose Kündigung eingeräumt und die Gläubigerunterlagen warten darauf vom Schuldnerberater behandelt, sofern natürlich der erste Betrag an die Schuldnerberatung gezahlt wird.
Jedenfalls, bin ich darein durch falsches Konsumverhalten und durch eine Drogensucht reingerutscht.
Bin noch nie Arbeitslos gewesen, habe immer meine Abgaben an das Amt gezahlt und auch als ich dieses Jahr selbst gekündigt habe, habe ich kein Geld in Anspruch genommen.
Im Klartext heisst das Ganze für mich und meiner Frau, dass wir kurzfristig 2100 Euro für die Ausstehende Mieten brauchen, die Genossenschaft würde, wenn wir bis mitte Oktober zahlen, die Kündigung stornieren. Wir haben auch leider keine Kaution gezahlt, die die Genossenschaft ja dann hätte als Ausgleich nehmen können.
Habe jetzt einen Antrag bei der ARGE gestellt auf ein Darlehen von 2100 Euro, obwohl ich zur Zeit und meine Frau arbeite.
Was meint Ihr? ist so etwas prinzipiell möglich, trotz Arbeit ein Darlehen?
Hat jemand Erfarungswerte darüber?
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  #2  
Alt 18.09.2009, 17:59
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Ist die ARGE eine Bank? Wenn ihr nicht hilfebedürftig seid, dann wird es wohl nichts geben.

Turtle
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  #3  
Alt 18.09.2009, 22:43
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Eventuell das Sozialamt. Bei der hiesigen Arge werden zumindest Räumungsklagen, die eingehen und wo der Schuldner nicht im ALG II-Bezug sind, an den Landkreis weitergeleitet. Was die dann damit machen, weiß ich nicht. Aber vielleicht besteht da die Chance wegen drohender Obdachlosigkeit oder so.
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  #4  
Alt 18.09.2009, 22:45
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Ist die ARGE eine Bank?
Turtle
Könnte man zumindest meinen,wenn man sieht, für was die Leute alles Darlehen haben wollen. Ich war schon mehrfach drauf und dran ein "Bank"-Schild an die hiesige Arge zu montieren.
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  #5  
Alt 21.09.2009, 13:28
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Wenn man sich nie etwas zu schulden kommen lassen hat und Unsummen an Steuern gezahlt hat um solchen Leuten wie Dir unter die Arme zu greifen, dann kann man schon auf eine bestimmte Art und Weise erwarten, dass einem geholfen wird in solchen Situationen.

Aber Dank für deinen lächerlichen Beitrag, zumindest war es sehr "Konkret".
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  #6  
Alt 21.09.2009, 14:39
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Zitat:
Zitat von ero21 Beitrag anzeigen
Wenn man sich nie etwas zu schulden kommen lassen hat und Unsummen an Steuern gezahlt hat um solchen Leuten wie Dir unter die Arme zu greifen, dann kann man schon auf eine bestimmte Art und Weise erwarten, dass einem geholfen wird in solchen Situationen.
Deinen "Unsummen an Steuern" steht ja offenbar auch eine Unsumme an Schulden gegenüber - womit du dir durchaus was hast zu Schulden kommen lassen.

Zitat:
und die Gläubigerunterlagen warten darauf vom Schuldnerberater behandelt,
Und wieso sind die Mietschulden nicht mit bei der Schuldnerberatung aufgeührt?
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  #7  
Alt 21.09.2009, 14:59
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Mensch Leute,

mag sein, dass ich mir damit wohl doch etwas zu Schulden kommen lassen habe, aufgrund der Uneinstimmigkeiten, die ich persönlich durchmachen musste, aber darum geht es doch gar nicht, sondern viel mehr darum:

ob man so etwas in Anspruch nehmen kann oder nicht, und ob jemand antändige Ideen und anständige Tips geben kann, oser gar Erfahrungswerte damit hat, da ich, wie schon gesagt zum ersten mal mit solchen Dingen konfrontiert werde.
Der Mietrückstand ist beim Gläubiger aufgeführt, es ist nur so, das die sich da auch nicht einig werden, weil ich mit der Genossenschaft, dieses Thema besprochen habe.

Vielen Dank!
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  #8  
Alt 21.09.2009, 16:18
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Zitat:
Zitat von ero21 Beitrag anzeigen
aber darum geht es doch gar nicht, sondern viel mehr darum:

ob man so etwas in Anspruch nehmen kann oder nicht, und ob jemand antändige Ideen und anständige Tips geben kann, oser gar Erfahrungswerte damit hat, da ich, wie schon gesagt zum ersten mal mit solchen Dingen konfrontiert werde.
Du hast schon eine Antwort von Turtle1972 bekommen.

Stell einen Antrag auf ALGII, bist du in diesem Sinne hilfebedürftig, kannst du ja dann einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden stellen.
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  #9  
Alt 21.09.2009, 16:22
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...wenn denn Hilfebedürftigkeit vorliegt... Und selbst dann gibt es nur ein Darlehen, wenn die Wohnung überhaupt erhaltenswürdig (angemessen) ist...

Turtle
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  #10  
Alt 21.09.2009, 16:50
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Es gibt i.d.R. auch noch so etwas wie eine kommunale Wohnungsnotfallhilfe bzw. Fachstelle für Wohnungsnotfälle vorort.

Hier zumindest übernimmt diese Stelle zur Abwendung drohender Obdachlosigkeit auch darlehensweise Mietrückstände für Nicht-Bezieher von Sozialleistungen.
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