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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo zusammen, ![]() Es geht um meine Tochter, der das alles langsam über den Kopf wächst und so möchte ich Euch um Hilfe bitte. Ich hätte drei Fragen:
Ihr Sohn ist jetzt erst in die Schule gekommen, er hat alle seine Freunde hier, sie sollen umziehen wegen 17,00 Euro, die dem neuen SA zu viel erscheinen, wieso auf einmal? Sie ist AE und hat liebe Nachbarn mit einem gleichaltrigen Kind, die auch mal nach nach ihr sehen wenn sie krank ist, soll sie wieder in ein soziales Randgebiet? Ist mir schon klar dass das nicht relevant ist, hier geht es um harten Zahlen, aber wegen 17€ so eine einschneidende Maßnahme, die psych für Beide sehr belastend sein würde, mehr dazu weiter unten.
Sorry, habe jetzt zwei Themen vermischt, aber wem das Herz voll.... ![]() Ich bin wirklich für jeden Tipp dankbar, diese ganzen Geschehnisse haben meine Tochter sehr gefordert und sie muss doch mal zur Ruhe kommen..!! LG Kellerkind |
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#2
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| 1. ALG 2 gibt es erst ab Antragstellung. Das gilt auch bei einem Fortzahlungsantrag. Und ALG 2 besteht nunmal aus Regelleistung und Miete. Die Behörde hält sich somit nur an das gültige Gesetz. Ab 2011 wird sich das ändern, da gilt der FZA auf den Monatsersten zurück. Aber jetzt war es korrekt. 2. Die angemessenen KdU können natürlich im Laufe der Zeit örtlich sinken. Z. B. wenn ein hoher Wegzug aus der Gegend erfolgt ist und dadurch mehr freier Wohnraum zur Verfügung steht, der dann naturgemäß (Angebot und Nachfrage) billiger wird. Eine Zustimmung von vor 4 Jahren bedeutet nicht, dass diese bis ans Lebensende gilt. Wenn sie alleinerziehend ist, dan bekommt sie auch einen Mehrbedarf dafür. Es dürfte daher ein leichtes sein, diese 17 Euro selbst aufzubringen. 3. Ja, und? Was ist jetzt deine Frage? Der MB sinkt mit zunehmenden Alter des Kindes/der Kinder nunmal... 4. Was für einen Mehrbedarf soll sie denn bekommen? Ihre persönliche Leidensgeschichte ist natürlich unschön, aber mit ALG 2 oder so hat das nichts zu tun. Wenn sie Opfer einer Gewalttat ist, sollte sie schauen, ob sie Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz bekommen kann. ALG 2 ist dazu da, den Lebensunterhalt zu sichern und nicht dazu, unschöne Vergangenheitserlebnisse zu kompensieren. 5. Dann muss sie besser wirtschaften lernen, sorry. Turtle |
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#3
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| 1. Leistungen werden ab Tag der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend.Das gilt auch für die Miete. 2. Davon,daß sie umziehen muß, steht mit Sicherheit nichts in dem Schreiben sondern nur, daß sie ihre KDU senken soll. Sie kann auch wohnen bleiben und draufzahlen. 3, Der Mehrbedarf wird ab 7 gekürzt, weil da der Betreuungsaufwand sinkt. Das Kind ist ja einen halben Tag in der Schule. Das hat auch nichts mit der Weiterbildung zu tun. Wenn durch die Weiterbildung zusätzliche Kosten für die Betreuung anfallen, können diese bei der Arge beantragt werden. Das war aber auch schon vor dem 7. Geburtstag so. |
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#4
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| ALG 2 ist dazu da, den Lebensunterhalt zu sichern und nicht dazu, unschöne Vergangenheitserlebnisse zu kompensieren. 5. Dann muss sie besser wirtschaften lernen, sorry. Turtle[/QUOTE] Ok, danke erst mal für das schnelle Feedback, aber wenn sie 30,00 +17,00 = 47,00 weniger hat plus dem Minus von 36 v.h. auf 12 v. 100 für´s Kind dann ist das schon wenig,(-100,00) wenn man noch das Fahrgeld zur Klinik und zu Maßnahme rechnet, DAS meinte ich mit dem Mehrbedarfsaufwand, den sie nicht hätte wenn sie den ganzen Tag zuhause wäre. Und sie MUSS dahin wenn sie, @Turtle.....wie nennst Du das, unschöne Vergangenheitserlebnisse kompensieren will. Das ist doch genauso ein Grund für MB wie eine Arbeitsstelle?! Nur dass man ihr keinen Lohn anrechnen kann, vielleicht wird deshalb mit zweierlei Maß gerechnet.... Und hat absolut nichts mit schlechtem Wirtschaften zu tun, das kann sie sehr gut... sie hat 793, 38 € abzüglich 535,00 Miete....was bleibt da noch zum Essen, Kleidung und Fahrgeld ?? LG Kellerkind |
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#5
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| + Kindergeld und UHV. Kann sie die Sonderkosten nicht über die KK, den weissen Ring oder den "Verursacher" ihrer Probleme geltend machen? Einen Mehrbedarf beim ALG2 gibt es nur, wenn man AE oder schwanger ist oder eine besondere Ernährung benötigt. |
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#6
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| Der Mehrbedarf für Alleinerziehung ist nunmal für Mehraufwendungen, die damit verbunden sind. Und je älter ein Kind wird, umso selbständiger wird es und je weniger Mehraufwand hat der alleinerziehende Elternteil. Für die Maßnahme bekommt sie vom Amt das Fahrgeld erstattet. Dass sie ggf. Leistungen nach dem OEG bekommen kann, habe ich dir bereits mitgeteilt. Die Fahrkosten zur Therapie haben nunmal nichts mit der ARGE zu tun, evtl. kann sie ja über das Opferentschädigungsgesetz da eine Leistung erhalten. Wenn das Gesetz für unschöne Vergangenheiten keinen Mehrbedarf vorsieht, kann sich das Amt keinen aus dem Ärmel zaubern. Verantwortlich für diese Aufwendung ist doch wohl der Verursacher der Gewalttat. Also hat entweder dieser zu leisten oder aber es gibt Leistungen nach dem OEG. Du kannst nicht davon ausgehen, dass ein Sozialleistungszweig in Deutschland für ALLES verantwortlich ist. ALG 2 ist für den normalen Lebensunterhalt und die Vermittlung in Arbeit gedacht. Nicht für das Bewältigen von Traumata etc. Zitat:
359 Euro Regelsatz 251 Euro Regelsatz Kind 43 Euro MB Allein 520 Euro anerkannte Miete ................... 1173 Euro Bedarf Genau das muss sie haben. Mit ALG 2, Kindergeld usw. Turtle |
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#7
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| Zitat:
Entschuldigt mich für die kurze Einmischung. Ist dieses Gesetz schon mit dem Haushaltsgesetz verabschiedet worden und trifft mit dem 01.01.2011 in Kraft, oder gehört es zu den Gesetzen die noch im Bundesrat zustimmungspflichtig sind? Danke |
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#8
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| Hm. Im Haushaltsbegleitgesetz 2011 konnte ich es nicht finden. Ist wohl noch nicht durch. Turtle |
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#9
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| Ich will Eure Zeit nicht über Gebühr vergeuden, aber 1.....erklär mir bitte mal wieso ein selbstständigeres Kind weniger zum Leben braucht? Ein Schulkind braucht genauso viel, wenn nicht noch mehr zu essen wie ein Kitakind, es isst sein Schulbrot in der Schule und nicht zuhause, wo bitte ist der Unterschied der die Kürzung rechtfertigt? Das will mir nicht einleuchten, wenngleich ich weiss dass IHR die Gesetze ja nicht macht, also bitte nicht persönlich nehmen. ![]() 2.....Das OEG greift ja wohl nur wenn es einen Verurteilten gibt, leider ist das aber nicht der Fall....Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Ding. 3.....die 793, 38....sind meines Wissens nach das was ihr diesen Monat bleibt nach Abzug des Verzugs. Ein Versäumnis zu begehen ist das Eine, leben zu müssen das Andere....wenn es ab 2011 anders gehandhabt wird ist es also doch machbar. Wenn Kinder im Spiel sind sollte man den Ermessensspielraum auch mal spielen lassen, oder ist es IMMER unmöglich die gesamte Miete zu bekommen? Hat derjenige dann einfach Pech gehabt und gibt seinem Kind dann den Kitt von den Fenstern an Heiligabend? Oder gibt es sowas wie Weihnachtsgeld, damit man auch ein kleines Geschenk kaufen kann? Es ist mir völlig klar dass es Sicherung des minimalsten Lebensunterhalts bedeutet, aber wir haben Weihachten, so bekoppt ich das auch langsam finde, da lediglich der Konsumterror Einzug hält, aber wie heisst es so schön: Oh selig, selig ein Kind noch zu sein.............. Versucht man dann nicht alles um es so schön wie möglich zu gestalten? Ich bitte bei allem Berufsetos diesen Aspekt nicht ausser Acht zu lassen! Ich frage, Ihr antwortet netterweise, nicht mehr und nicht weniger.... noch einmal danke dafür an dieser Stelle ! LG Kellerkind |
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#10
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| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Weihnachtsgeld hätt ich auch gern. |
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| folgeantrag, mehrbedarf, mieteigenanteil |
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