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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #11  
Alt 20.12.2010, 18:26
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Zitat:
erklär mir bitte mal wieso ein selbstständigeres Kind weniger zum Leben braucht? Ein Schulkind braucht genauso viel, wenn nicht noch mehr zu essen wie ein Kitakind, es isst sein Schulbrot in der Schule und nicht zuhause, wo bitte ist der Unterschied der die Kürzung rechtfertigt? Das will mir nicht einleuchten, wenngleich ich weiss dass IHR die Gesetze ja nicht macht, also bitte nicht persönlich nehmen.
Willst du mich veralbern? Es geht ja wohl nicht um den REGELSATZ des Kindes (da sind nämlich Lebensmittel usw.) enthalten -der ist im Übrigen von 215 auf 251 gestiegen-, sondern um den Mehrbedarf für Alleinerziehung, also den etwaigen Mehrbedarf, den Alleinerziehende haben, wenn sie mal abends ausgehen wollen oder weil sie nicht so flexibel günstige Angebote bei Supermärkten wahrnehmen können usw. Und der wird ja wohl geringer, je selbständiger ein Kind wird, oder etwa nicht?

Zitat:
Das OEG greift ja wohl nur wenn es einen Verurteilten gibt, leider ist das aber nicht der Fall....Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Ding.
Und das soll man riechen, dass sie bzgl einer etwaigen Anzeige/Verhandlung gegen ihren Gewalttäter verloren hat?! Ansonsten ist das auch egal, es war nur ein Tipp mit dem OEG. Fakt ist und bleibt, dass es, nur weil man es schwer im Leben hatte, keine Mehrbedarfe gibt.

Zitat:
3.....die 793, 38....sind meines Wissens nach das was ihr diesen Monat bleibt nach Abzug des Verzugs. Ein Versäumnis zu begehen ist das Eine, leben zu müssen das Andere....wenn es ab 2011 anders gehandhabt wird ist es also doch machbar. Wenn Kinder im Spiel sind sollte man den Ermessensspielraum auch mal spielen lassen, oder ist es IMMER unmöglich die gesamte Miete zu bekommen? Hat derjenige dann einfach Pech gehabt und gibt seinem Kind dann den Kitt von den Fenstern an Heiligabend? Oder gibt es sowas wie Weihnachtsgeld, damit man auch ein kleines Geschenk kaufen kann?
Was ist ein "Verzug". Du meinst jetzt den einen Monat, wo sie 5 Tage weniger bekommt? Daran ist sie doch wohl selbst schuld. Als erwachsene Person sollte sie soviel Verantwortungsgefühl haben, einen scheiß Antrag, auf dem man gerade mal ein paar Kreuzchen machen muss, rechtzeitig abzugeben. Und NEIN: ES IST KEINE ERMESSENSSACHE!!! Es geht nach Recht und Gesetz und da gibt es nichts rückwirkend.

Und ja: derjenige hat Pech gehabt und muss seinen Kindern dann halt erklären, wieso sie aufgrund der Schlampigkeit des Elternteils weniger Geld haben. Auch für Weihnachten.

Weihnachtsgeld? Witzig... Ich weiß nicht, in welcher Welt du lebst oder was du dir vorstellst, was ALG 2 ist. ALG 2 soll das Überleben sichern, ALG 2 ist mit PFLICHTEN verbunden, ALG 2 ist keine Entschädigung für traurige Lebensumstände oder Mitleidsleistungen von Reichen. Da musst du zur Caritas gehen.

Zitat:
Es ist mir völlig klar dass es Sicherung des minimalsten Lebensunterhalts bedeutet, aber wir haben Weihachten, so bekoppt ich das auch langsam finde, da lediglich der Konsumterror Einzug hält, aber wie heisst es so schön:

Oh selig, selig ein Kind noch zu sein..............

Versucht man dann nicht alles um es so schön wie möglich zu gestalten? Ich bitte bei allem Berufsetos diesen Aspekt nicht ausser Acht zu lassen!
Im Gesetz ist kein Platz für "Weihnachten". Und kein SB wird seinen Job und damit den Lebensunterhalt seiner Familie riskieren nur um deiner Tochter unrechtmäßige Leistungen zu bewilligen!

Was die 5 Tage angeht, da muss sie sich nunmal an die eigene Nase fassen! Für verbockte Dummheiten sollte man gerade stehen und nicht noch andere für verantwortlich machen!

Turtle
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