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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, folgender Sachverhalt: Ich bin 28 Jahre alt und ALG II bezugsberechtigt. Die Kosten für Unterkunft und Heizung für meine Wohnung, welche Eigentum meiner Eltern ist, werden nicht übernommen. Ich führe einen eigenen Haushalt. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass falls man einen eigenen Haushalt führt und das 25. (oder 27.???) Lebensjahr vollendet hat, die Eltern nicht dazu verpflichtet sind Unterhaltsleistungen zu erbringen bzw. mietfreie Unterkunft zu gewähren haben. Ist dem so? Über Quellenangaben würde ich mich freuen. Mit Dank im Voraus Manni |
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#2
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| Du wohnst doch nicht im haushalt der Eltern und zahlst auch Deine Miete, oder? Das Amt zahlt natürlich nur Miete, wenn Du auch welche zahlen mußt (Deine Eltern müssen diese mit versteuern). Wenn Du 25 bist, gilt im SGB II-REcht keine Unterhaltspflicht in gerader Linie mehr. Warum das BGB da außer Kraft gesetzt ist, verstehe ich zwar nicht, aber es ist so. Du mußt also einen Mietvertrag haben und die Miete auch tatsächlich zahlen. Wer Dein VErmieter ist spielt gar keine Rolle. |
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#3
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| Das mit der Mietzahlung ist es ja gerade. Ich hatte ja kein Geld um Miete zu zahlen, da die ArGe mir dieses verwehrt hat. Ich habe aber meinen Eltern ein Schuldanerkenntnis unterschrieben. Kann mir vielleicht noch mal jemand sagen in welchem Paragraphen das mit der nicht mehr vorhandenen Unterhaltsverpflichtung ab 25 Jahren in gerader Linie steht. |
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| Stichworte |
| eigentum, eltern, miete, unterhalt, wohnung |
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