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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 05.02.2012, 13:08
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Standard Mietkosten teilen???

hallo,

weiß hier jemand, ob man sich eine wohnung nehmen kann, die etwas über Mietkosten liegt und man selbst steuert einen Teil zur Miete dazu?
Ich verdiene gute 100 Euro im Monat durch ein Tageskind und würde das Geld gerne in meine Miete stecken.

Das JobCenter muss auch nur noch wenige Monate zahlen, bis mein Studium wieder beginnt.

MfG,
gold lion
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  #2  
Alt 05.02.2012, 13:20
Benutzerbild von Turtle1972
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Du kannst in eine unangemessene Wohnung ziehen und selbst die Differenz zahlen. Allerdings gibts dann auch keine Hilfen, wie z. B. Kautionsdarlehen, Umzugskosten, Renovierungskosten etc.

Turtle
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  #3  
Alt 05.02.2012, 13:31
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Beiträge: 10
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Danke für die Antwort! War ein guter Hinweis. Umziehen muss ich so oder so, weil meine jetzige Wohnung viel zu teuer ist, ich hab hier mit meinen Exmann drin gewohnt. Kaution für diese Wohnung krieg ich wohl komplett zurück die geht dann auch direkt für die neue Wohnung drauf, dass ist alles kein Problem und die neue Wohnung ist auch schon renoviert! Oh, man, dass sind ja mal gute Nachrichten.
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  #4  
Alt 05.02.2012, 13:35
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Dir ist aber schon klar, dass sich der baldige Exvermieter bis zu 6 Monate Zeit lassen kann mit der Abrechnung der Kaution.
Zudem kann er noch einen Teil bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung einbehalten.
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  #5  
Alt 05.02.2012, 13:36
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Das is alles schon geregelt also mit der "Kautionsrückgabe".
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  #6  
Alt 05.02.2012, 13:38
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Du solltest aber im Vorfeld mit deinem Vermieter klären, ob der die Kaution wirklich direkt bei Auszug auszahlt. Denn viele Vermieter nutzen ihre Karenzzeit aus.

...Hat sich dann wohl erledigt
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  #7  
Alt 05.02.2012, 13:42
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Ja ich muss sagen, da hab ich wohl ne nette Vermieterin erwischt.
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  #8  
Alt 05.02.2012, 19:22
Benutzerbild von WalterWinter
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Das klang am 24.1. aber noch ganz anders:
Zitat:
Meine Vermieterin macht wieder Druck und wenn bis zum 31.01 das Geld nicht kommt, werde ich rausgeschmissen..
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  #9  
Alt 06.02.2012, 06:01
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Du solltest auch nicht vergessen, dass das Jobcenter keine Nachzahlung der Betriebs - und Nebenkosten übernimmt, wenn die Wohnung unangemessen teuer ist. Da ist es egal, ob man 10,00 Euro oder 50,00 Euro dazubezahlt.
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  #10  
Alt 06.02.2012, 06:04
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Zitat:
Zitat von Birgit63 Beitrag anzeigen
Du solltest auch nicht vergessen, dass das Jobcenter keine Nachzahlung der Betriebs - und Nebenkosten übernimmt, wenn die Wohnung unangemessen teuer ist. Da ist es egal, ob man 10,00 Euro oder 50,00 Euro dazubezahlt.
Was wohl relativ egal ist, wenn sie in wenigen Monaten aus dem ALG II-Bezug ausscheidet
__________________
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(Orson Welles)

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.
(Kurt Tucholski)
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