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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#11
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| Vielen Dank. |
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#12
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| Zitat:
darin enthalten sind 75,00 Euro für Betriebskosten und 18,00 Euro für Heizkosten? ( Nettokaltmiete = 209,02 EUR plus 75,00 EUR Betreibskosten macht eine Bruttokaltmiete von 284,02 EUR. Warmmiete = 284,02 + 18,00 EUR Heizung minus ca. 6,50 EUR für Warmwasser, also ca. 295,52 Euro. Das Jobcenter übernimmt als angemessene KdU 290,65 Euro. Von den Heizkosten wird noch ein Betrag (ca. 6,50 EUR ) für Warmwasser abgezogen und deine errechnete Differenz veringert sich dadurch etwas. Wenn du von deinem SB keine zufriedenstellende Auskunft bekommst, dann rufe doch einfach mal in deinem Jobcenter an, nicht die Hotline sondern die allgemeine Telefonnummer der Geschäftsstelle. Dort kannst du dir ausführlich erklären lassen, wie sich deine KdU zusammensetzen .. jedenfalls ist es in unserer Stadt so und ich lebe auch in Holstein. |
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#13
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| Warmwasser wird schon seit 1.1.2011 (bzw. rückwirkend zum 1.1.11) nicht mehr abgezogen! Turtle |
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#14
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| Zitat:
Ich war bereits Montag auf der Arge habe mein anliegen geschildert. Mein Typ der die Berechnungen macht schaute nur kurz in seinen PC uns sagte . OHH DA STIMMT WIRKLICH ETWAS NICHT MIT DEN BERECHNUNGEN.....nun ja er will jetzt meine gesamten unterlagen überprüfen alles neu Berechnen und denn soll ich Ende der oder Anfang der Nächsten Woche bescheid bekommen. Bin ja mal gespannt was da bei rauskommt |
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#15
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| Hallo. kurze Info, ich habe eine Nachzahlung erhalten ![]() Viel besser ist aber das ich Gestern Meinen Arbeitsvertrag Unterschrieben habe ( Vollzeit ) bin somit vom Hartz 4 weg daher bitte ich einen Admin das Thema evtl. zu schließen ?!?!Lg aus Nordeutschland |
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#16
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| Zitat:
Danke und viel Glück weiterhin |
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