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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 22.12.2008, 15:34
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Standard Mietkaution vom Amt

Es ist folgendes Problem.
Ich habe mich von meiner Freundin getrennt, und habe mir eine 1Raum Wohnung gesucht die auch schriftlich bewilligt wurde.
Da ich Hartz4 beziehe beantragte ich die Übernahme der Mietkaution.
Diese wurde abgelehnt mit der Begründung das es Wohnungen gibt die keine Kaution oder ähnliches Verlangen.

Habe dies meinem neuen Vermieter mitgeteilt und dieser meinte das das Amt für Arbeit und Soziales (ALGII Amt halt) das zahlen müsste und das das im SGB oder BGB steht, da ich ja mir diese nicht leisten kann.

Mietkaution wurde als Darlehn beantragt.

Bitte um schnelle Antwort da Mietbeginn schon 01.01.09
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  #2  
Alt 22.12.2008, 15:43
Benutzerbild von Grubenpony
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Darlehen für Kaution sind Kannleistungen, da hat man nicht automatisch einen Anspruch drauf.
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  #3  
Alt 22.12.2008, 18:44
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Du schreibst, die Wohnung wurde schriftlich bewilligt. Stand in Deinem Genehmigungsantrag etwas von der Kaution, wußte die ARGE also bei der Genehmigung, dass da eine Kaution zu zahlen ist? In dem Fall, so haben meines Wissens einige Gerichte entschieden, kann sich die ARGE jetzt nicht mehr auf die Kann-Bestimmung zurückziehen.
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  #4  
Alt 25.12.2008, 01:56
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Also vor der schriflichen Bewilligung musste ich ein Wohnungsangebot abgeben.
Darin stand ganz klar wie hoch die KM, die NK, die HK und die Kaution ist.
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  #5  
Alt 25.12.2008, 09:34
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Wenn die Kaution dort erwähnt ist, dann hast Du meines Erachtens gute Chancen, die auch bei der ARGE durchzusetzen:
Lies dazu mal:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/...rds=&sensitive

http://www.net-tribune.de/article/130907-148.php (nur für den Fall, dass Deine ARGE die Kaution bei Deinem ALG II anrechnen möchte)
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  #6  
Alt 25.12.2008, 15:03
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Zitat:
Zitat von Clownfisch Beitrag anzeigen

http://www.net-tribune.de/article/130907-148.php (nur für den Fall, dass Deine ARGE die Kaution bei Deinem ALG II anrechnen möchte)

Das Sozialgericht Düsseldorf unter dem AZ:S 28 AS 108/08 ER vom 08.08.2008 ist da zu einem anderen Urteil gekommen.
Es ist der Meinung das es duchaus zumutbar sei, unter AG II ,das Darlehn für eine Kaution zurückzuführen.

Das gericht geht ausdrücklich auf das Urteil vom hessische Landessozialgericht ein:

Zitat:
Das Gericht hat bei seiner Entscheidungsfindung auch die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des Hessischen LSG vom 5.9.2007 zur Kenntnis genommen und gewürdigt. Im Ergebnis hat sich das Gericht aber aufgrund oben dargestellter Erwägungen der Gegenauffassung angeschlossen. Eine vollständige Durchdringung der Rechtsfrage ist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ohnehin nicht möglich. Dies bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
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  #7  
Alt 27.12.2008, 11:00
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nunja ich werde wahrscheinlich zum Rechtsanwalt genehn und klagen.
denn bis ich eine Kaution zusammen hätte würden ja noch 6-12 monate vergehen.
Ich glaube nicht das meine ex das solange mitmacht.

Ich werde mich mal nach eine gespräch mit einem Rechtsanwalt melden was herausgekommen ist.

Mfg
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  #8  
Alt 27.12.2008, 11:05
Benutzerbild von Turtle1972
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Die eigentlich zu beantwortende Frage muss doch sein: Gibt es bei dir tatsächlich ausreichend Wohnraum ohne Kaution? Wo wohnst du denn?

Soweit mir bekannt, ist es durchaus in einigen Orten wie Berlin, Halle, Dessau, Leipzig... der Fall, dass aufgrund des hohen Leerstandes an Wohnungen sehr viele Wohnungen ohne Kaution auf dem Markt sind.

Turtle
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  #9  
Alt 27.12.2008, 11:08
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ich wohne in Meissen bei Dresden.
Ich habe auch mit verschiedenen vermietern telefoniert und im Internet geguckt, aber es gibt bei uns keine Wohnungen ohne Kaution.

Hab zumindest keine gefunden
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  #10  
Alt 27.12.2008, 12:25
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Die eigentlich zu beantwortende Frage muss doch sein: Gibt es bei dir tatsächlich ausreichend Wohnraum ohne Kaution?
Das sehe ich völlig anders: Die hier zu beantwortende Frage ist meines Erachtens, wenn ein HE der ARGE ein Mietangebot inkl. Kaution zur Genehmigung vorlegt und ARGE genehmigt, kann ARGE sich dann im Nachhinein auf den Standpunkt zurückziehen, die Genehmigung galt aber nur für die Miete, nicht für die Kaution. Selbst wenn dies rechtlich noch halbwegs vertretbar wäre, wird damit nicht der durchschnittliche HE hoffnungslos überfordert, in dem von ihm Kenntnis sehr tiefer, rechtlicher "Spitzfindigkeiten" verlangt wird, um sich in seinem Sinne korrekt zu erhalten.
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Stichworte
ablehnung, amt, darlehn, mietkaution

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