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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#21
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| Wenn das korrekt gelaufen ist, dann bekommt er dieses Geld doch überhaupt nicht in seine Finger, sondern es fließt an die ARGE zurück - jedenfalls kann er daraus keine neue Kaution zahlen. Aber Du hast natürlich Recht, zunächst einmal sollte jeder mit aller Kraft versuchen, auch seine finanziellen Probleme aus eigener Kraft zu lösen - und ich geb Dir auch Recht, es gibt Hilfeempfänger, bei denen Ansätze für diese Kraftanstrengung bestenfalls nach langwieriger Suche auffindbar sein mögen. Für diese Leute habe ich ähnlich viel Verständnis wie Du. |
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#22
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| Es läuft (oder lief, ist mir jetzt nicht so klar) aber ein Darlehen auf seinen Namen und den seiner Freundin. Und wenn er jetzt geht ohne seine Ansprüche gegen die Freundin durchzusetzen (sie spart sich damit ja ein Vermögen an, die Kaution bekommt sie ja dann wieder bei Auszug - wobei noch nicht mal klar ist ob sie nicht auch auszieht und die Kaution nicht schneller frei wird), verschenkt er Geld. Das er jetzt offenbar im Gegenzug von der Arge haben will. |
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#23
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| Und eine Genehmigung einer Wohnung beinhaltet nicht gleichzeitig auch eine Kaution. Auf unserer Genehmigung steht auch eindeutig drauf, dass diese Genehmigung keine Zusage für Kaution und Umzugskosten ist, sondern lediglich die Unterkunftskosten angemessen sind.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#24
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| Der Hilfsempfänger muß sich bei der Verursachung von Kosten so verhalten wie dies auch jener tut, der den Umzug aus eigener Tasche bezahlt. Letzterer wird sich sehr gut überlegen, ob er ein zweites Mal eine Kaution bezahlt wenn die laufende Kautionsfrage noch offen ist. Nur in Sozialamtsdeutschland sind solche Überlegungen nicht üblich. Da gilt "Mietkaution wurde als Darlehn beantragt". Interessant wäre dann die Frage wieviele Darlehen denn so parallel zulasten des Steuerzahlers laufen können (Falls auch noch das Darlehen aus der ersten Mietkaution nicht abbezahlt ist). Und dann "Ich werde mich mal nach eine gespräch mit einem Rechtsanwalt melden was herausgekommen ist." Eine bescheidene Frage an die Experten: Bezahlt eigentlich das Anwaltsgewirtschafte in diesem Falle auch der Steuerzahler? |
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#25
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| Der HE kann sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und zahlt dann nur 10 Euro. http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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| Stichworte |
| ablehnung, amt, darlehn, mietkaution |
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