Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #21  
Alt 27.12.2008, 16:34
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Und was ist mit dem offenbar noch laufenden Darlehen für Kaution?
Wenn das korrekt gelaufen ist, dann bekommt er dieses Geld doch überhaupt nicht in seine Finger, sondern es fließt an die ARGE zurück - jedenfalls kann er daraus keine neue Kaution zahlen.

Aber Du hast natürlich Recht, zunächst einmal sollte jeder mit aller Kraft versuchen, auch seine finanziellen Probleme aus eigener Kraft zu lösen - und ich geb Dir auch Recht, es gibt Hilfeempfänger, bei denen Ansätze für diese Kraftanstrengung bestenfalls nach langwieriger Suche auffindbar sein mögen. Für diese Leute habe ich ähnlich viel Verständnis wie Du.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #22  
Alt 27.12.2008, 16:52
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von Clownfisch Beitrag anzeigen
Wenn das korrekt gelaufen ist, dann bekommt er dieses Geld doch überhaupt nicht in seine Finger, sondern es fließt an die ARGE zurück - jedenfalls kann er daraus keine neue Kaution zahlen.
Es läuft (oder lief, ist mir jetzt nicht so klar) aber ein Darlehen auf seinen Namen und den seiner Freundin. Und wenn er jetzt geht ohne seine Ansprüche gegen die Freundin durchzusetzen (sie spart sich damit ja ein Vermögen an, die Kaution bekommt sie ja dann wieder bei Auszug - wobei noch nicht mal klar ist ob sie nicht auch auszieht und die Kaution nicht schneller frei wird), verschenkt er Geld. Das er jetzt offenbar im Gegenzug von der Arge haben will.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #23  
Alt 27.12.2008, 22:09
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

Und eine Genehmigung einer Wohnung beinhaltet nicht gleichzeitig auch eine Kaution. Auf unserer Genehmigung steht auch eindeutig drauf, dass diese Genehmigung keine Zusage für Kaution und Umzugskosten ist, sondern lediglich die Unterkunftskosten angemessen sind.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #24  
Alt 28.12.2008, 08:34
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 636
Standard

Der Hilfsempfänger muß sich bei der Verursachung von Kosten so verhalten wie dies auch jener tut, der den Umzug aus eigener Tasche bezahlt.

Letzterer wird sich sehr gut überlegen, ob er ein zweites Mal eine Kaution bezahlt wenn die laufende Kautionsfrage noch offen ist. Nur in Sozialamtsdeutschland sind solche Überlegungen nicht üblich.

Da gilt "Mietkaution wurde als Darlehn beantragt". Interessant wäre dann die Frage wieviele Darlehen denn so parallel zulasten des Steuerzahlers laufen können (Falls auch noch das Darlehen aus der ersten Mietkaution nicht abbezahlt ist).


Und dann
"Ich werde mich mal nach eine gespräch mit einem Rechtsanwalt melden was herausgekommen ist."

Eine bescheidene Frage an die Experten: Bezahlt eigentlich das Anwaltsgewirtschafte in diesem Falle auch der Steuerzahler?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #25  
Alt 28.12.2008, 09:37
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Der HE kann sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und zahlt dann nur 10 Euro.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ablehnung, amt, darlehn, mietkaution

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:35 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0