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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 21.01.2011, 18:29
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Ausrufezeichen Mietkaution als Darlehen vom Amt

Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig. Es geht um folgendes:
Ich war damals (2003) arbeitslos und bin (mit meiner mittlerweilen Ex-Frau) in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Da wir beide arbeitslos waren, hat das damalige Sozialamt die Kaution übernommen. Ich bin dann irgendwann ausgezogen weil wir uns scheiden ließen, hab aber eine Teilkündigung vom Vermieter erhalten und habe dieses auch dem Amt mitgeteilt- die mir dann sogar die neue Kaution bezahlte- aber das ist ein anderes thema. Nun ist es so, dass meine Ex vor ca 4 Jahren auch aus der Wohnung auszog- und der vermieter hat die Kaution eingehalten. Nun hatte mich das Amt angeschrieben- letztes Jahr und forderte mich auf, die Gesamtsumme zurückzuzahlen. Als ich mich dagegen werte, sollte ich nur noch die Hälfte zahlen- und die andere hälfte meine Ex- mit dem vorbehalt, wenn Sie nicht zahlt, dass ich die andere Hälfte auch noch bezahlen muss. Jetzt habe ich im Dez die letzte rate überwiesen und habe heute ein schreiben erhalten, indem ich aufgefordert werde die andere hälfte zu bezahlen ( ich schreibe hier über 640€), weil meine Ex nicht zurückzahlte bisher ....

Nun meine Frage: Ist das rechtens?? Kann doch nicht sein, dass Sie sich ein schönes leben macht- und auch arbeiten geht- und ich den ganzen scheiss bezahlen muss, oder doch?

Kann ich mich irgendwie dagegen wehren- denn mein Teil ist ja bezahlt- und beide haben damals dafür unterschrieben???

Naja, über den Unterhalt den Sie unserer gemeinsamen Tochter zahlen müsste, frage ich wohl mal im anderen themen-Forum .....

Wäre nett, wenn mir jemand einen guten rat geben könnte, damit ich fristgemäß dagegen angehen kann!

Vielen dank im Voraus
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  #2  
Alt 21.01.2011, 20:23
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Ihr haftet gesamtschuldnerisch, d. h. das Amt kann sich alles von einem wiederholen. Und du darfst dann sie verklagen, wenn du ihre Hälfte haben willst (Innenverhältnis).

Googelst du nach "Gesamtschuld"...

Liest du:
Gesamtschuld ? Wikipedia
Gesamtschuld
usw.

Turtle
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Stichworte
amt, kaution, miete, rückzahlung

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