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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 11.01.2010, 12:53
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Beiträge: 1
Standard mietkauf hilfe

hallo vielleicht kann mir ja jemand helfen
wir haben uns 2008 ein haus auf mitkauf basis geholt!mittlerweile est meine frau arbeitslos und hat keinerlei einkünfte mehr!mein gehalt reicht gerade einmal für den mietkauf mit unterhalt und kindergeld blieben uns also800 euro im monatfür drei personen.davon müssen wir die nebenkosten,benzin das ich zur arbeit komme,und auch noch die krankenversicherung für meine frau bezahlen!!!meine frage ist warum bezahlt hartz4 keinerlei unterkunfts kosten?der mietkauf wir laut aussage als eigentum angerechnet.brachen dringend hilfe!
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  #2  
Alt 11.01.2010, 13:07
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von drachen Beitrag anzeigen
meine frage ist warum bezahlt hartz4 keinerlei unterkunfts kosten?
Das müsste aber im Bescheid stehen. Und kommt auch auf die Vertragsgestaltung an. Wenn der zu zahlende Betrag komplett als Kaufpreistilgung gilt, übernimmt die Arge davon nichts ebensowenig wie bei regulären Eigenheimfinanzierungen die Tilgung übernommen wird.
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  #3  
Alt 11.01.2010, 13:12
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
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Der Mietkauf ist vergleichbar mit dem direkten Kauf einer Immobilie. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass du die Raten anstatt an die Bank an den Verkäufer bezahlst. Somit besteht kein Anspruch auf die Übernahme der Kosten. Sonst würde der Steuerzahler deinen Hauskauf finanzieren.

Mietkauf ? Wikipedia
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"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #4  
Alt 11.01.2010, 13:14
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Beiträge: 3.307
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Bist Du selbstständig oder wieso ist Deine Frau nicht familienversichert?
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  #5  
Alt 11.01.2010, 13:18
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Beiträge: 4.208
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H4 bezahlt Unterkunftskosten in angemessener Höhe.

Zu beachten ist, dass durch die ARGE wohl grundsätzlich auch nur der Teil des Mietzinses übernommen wird, welcher keine Tilgung darstellt und dies nur in angemessener Höhe.
Die Tilgungsleistungen werden bei ALGII, wie auch alle anderen Schulden nicht berücksichtigt.
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