| |
| |||||||
| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| hallo vielleicht kann mir ja jemand helfen ![]() wir haben uns 2008 ein haus auf mitkauf basis geholt!mittlerweile est meine frau arbeitslos und hat keinerlei einkünfte mehr!mein gehalt reicht gerade einmal für den mietkauf mit unterhalt und kindergeld blieben uns also800 euro im monatfür drei personen.davon müssen wir die nebenkosten,benzin das ich zur arbeit komme,und auch noch die krankenversicherung für meine frau bezahlen!!!meine frage ist warum bezahlt hartz4 keinerlei unterkunfts kosten?der mietkauf wir laut aussage als eigentum angerechnet.brachen dringend hilfe! |
|
#2
| ||||
| ||||
| Das müsste aber im Bescheid stehen. Und kommt auch auf die Vertragsgestaltung an. Wenn der zu zahlende Betrag komplett als Kaufpreistilgung gilt, übernimmt die Arge davon nichts ebensowenig wie bei regulären Eigenheimfinanzierungen die Tilgung übernommen wird.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
|
#3
| ||||
| ||||
| Der Mietkauf ist vergleichbar mit dem direkten Kauf einer Immobilie. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass du die Raten anstatt an die Bank an den Verkäufer bezahlst. Somit besteht kein Anspruch auf die Übernahme der Kosten. Sonst würde der Steuerzahler deinen Hauskauf finanzieren. Mietkauf ? Wikipedia
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#4
| |||
| |||
| Bist Du selbstständig oder wieso ist Deine Frau nicht familienversichert? |
|
#5
| |||
| |||
| H4 bezahlt Unterkunftskosten in angemessener Höhe. Zu beachten ist, dass durch die ARGE wohl grundsätzlich auch nur der Teil des Mietzinses übernommen wird, welcher keine Tilgung darstellt und dies nur in angemessener Höhe. Die Tilgungsleistungen werden bei ALGII, wie auch alle anderen Schulden nicht berücksichtigt. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Hilfe Rückwanderer | stockel24 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 20 | 06.03.2012 14:23 |
| Bitte um Hilfe! An wen wenden bei unzeitgemässen Kaltmietesätzen? | Andy T | Kosten der Unterkunft | 7 | 21.01.2010 21:54 |
| Hilfe Hilfe Hartz 4 schon mit 22? | Etacine | Hartz IV 4: U 25 | 1 | 08.01.2010 11:47 |