Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.03.2010, 07:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 1
Frage Miethöhe bei Wechsel von ALG2 nach Grundsicherung

Guten Tag!

Meine Situation:

Ich war bisher ALGII-Empfänger, wurde jetzt als nicht-erwerbsfähig anerkannt, und bekomme zukünftig Leistungen der Grundsicherung (K4SGB12).

Wegen früherer zu großer Wohnung forderte mich die ARGE vor zwei Jahren zum Wohnungswechsel auf. Die Miethöhen im Münchner Raum sind so hoch, daß es praktisch unmöglich ist, eine Wohnung zu bekommen, die von der ARGE akzeptiert wird. So bestand damals die Gefahr, daß die ARGE die Miethöhe der neuen Wohnung und somit den Zuzug in den Landkreis nicht genehmigt.

Da ich diese Wohnung haben wollte und - auch aus gesundheitlichen Gründen - nicht weiter suchen konnte, habe ich das Problem damals gelöst, indem ich mit dem Vermieter vereinbart habe, daß in der Gesamtmiete 60 Euro Tiefgaragenstellplatz ausgewiesen wurden. Somit lag die restliche Miethöhe unterhalb der von der ARGE festgesetzen Grenze und der Mietvertrag wurde akzeptiert. Die 60 Euro musste ich eben schweren Herzens jeden Monat selbst drauflegen. Der Makler meinte damals, daß es mir sicher gelingen würde, den TG-Platz zu vermieten, aber es hat sich herausgestellt, daß ihn niemand haben will. Ich selbst besitze kein Auto.

Jetzt - bei der Umstellung auf LG-K4SGB12 - übernimmt das LRA diese Regelung, die ja damals unfreiwillig von mir eingegangen wurde, und genehmigt mir ebenfalls nur einen Teil meiner Gesamtmiete.

Jetzt meine Fragen:

a) Gibt es - analog zu ALG2 - die Regelung mit der zu akzeptierenden maximalen Miethöhe auch bei den Leistungen zur Grundsicherung? Gelten hier die gleichen Grenzen, oder sind diese anders festgelegt?

b) Gibt es eine Möglichkeit, hier zu intervenieren, und durch Widerspruch zu erreichen, daß die volle Miete übernommen wird? Ich bin sicher, daß der Vermieter bereit wäre, mich hierbei - z.B. durch eine Änderung des Mietvertrages - zu unterstützen.

c) Gibt es zu diesem Thema vielleicht schon irgendwelche Gerichtsurteile o.ä.?

Es wäre fein, wenn ich eine Antwort bekäme.

Der Frührentner.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.03.2010, 08:03
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.781
Standard

Keine Ahnung, wie es in München aussieht, aber bei uns sind die Obergrenzen identisch.

Ist ja eigentlich auch logisch, da auch bei ALG II Empfängern die Kosten der Unterkunft von der entsprechenden Kommune getragen wird.

Widerspruch gegen die Berechnung der Unterkunftskosten kannst Du natürlich einlegen, wird aber m.M. nicht viel bringen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.03.2010, 20:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.745
Standard

In beiden Fällen legt doch der Landkreis die Werte fest. Wäre verwunderlich, wenn die bei Grusi andere Werte zugrundelegen würden als bei ALg II. Es ist ja die gleiche Stadt mit den gleichen Mietpreisen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
grundsicherung, miethöhe, mietnebenkosten, tiefgarage, widerspruch

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Frage ALG1 und ALG2 inkl. Weiterbildung devolo01 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 2 18.02.2010 04:30
Alleinerziehend / Alleinstehend Alg2 oder Grundsicherung? Wer ist zuständig? Dixie32 Grundsicherung - Sozialhilfe 2 20.01.2010 17:02
Eltern Grundsicherung im Alter...Amt rührt sich nicht mamakiki Grundsicherung - Sozialhilfe 2 01.11.2009 13:27
Ablauf bei Kombination von ALG1 und ALG2 Max74 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 26.10.2009 10:38
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Trotz Einkommen ALG2? JuliaVanessa19 Hartz IV 4 - ALG II 2 10 29.06.2009 08:40


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:34 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0