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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 27.08.2009, 17:45
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Beiträge: 18
Standard Mieterhöhung durch "nicht genehmigten" Umzug - Zahlpflicht oder nicht?

Hallo, mit folgendem Problem sehe ich mich konfrontiert:

Ich bin über 25 und lebe mit meiner Mutter zusammen in Berlin. Meine Mutter ist nicht Teil meiner Bedarfsgemeinschaft.

Wir sind im April in einen anderen Bezirk gezogen.

Die Mietkosten (Untermiete) habe ich vom Jobcenter vor unserem Umzug auch bekommen.
Diese haben sich für mich nun erhöht.

Ich habe im April dem Jobcenter (Bezirk A), wo ich gemeldet war, mitgeteilt, dass ich umgezogen bin und habe neben der Veränderungsmitteilung die Kopie der Meldebescheinigung und den neuen Untermietsvertrag abgegeben.
In 5-6 Telefonaten innerhalb der nächsten Monate bis August (!) wurde mir mehrmals mitgeteilt, mich zu gedulden, nicht im anderen Jobcenter (neuer Bezirk wie gesagt) vorstellig zu werden und abzuwarten. Die "alten" Mietkosten wurden genau wie das ALG II weiterhin bezahlt.
Im August habe ich dann in einen persönlichen Gespräch klären können, dass - oh wunder, wunder - Jobcenter A nicht mehr für mich zuständig ist und ich mich doch bitte bei Jobcenter B (der neue Bezirk) melden soll. Mir wurde bei diesem persönlichen Gespräch erläutert, dass Jobcenter B also für mich seit April zuständig ist, und diese auch rückwirkend die Differenz zu meinen bezahlten Mietkosten zu übernehmen haben. Darüber gibt es auch ein halbherzig verfassten Schriftstück aus dem für mich nichts in dieser Richtung zu erkennen war, aber gut.

Im Jobcenter B angekommen durchlief ich den kompletten Prozess des Neuantrages. Die wollten (natürlich) von nichts wissen, was vor meinem ersten Vorstellen dort passiert ist. Also keine Erstattung von Mietkosten der letzten Monate.

Ich also wieder zurück zu Jobcenter A, um mir nochmals etwas schriftliches geben zu lassen, das mehr aussagekräftig ist, als der Wisch, der mir dummerweise vom Bearbeiter (Jobcenter B) weggenommen wurde.

Nun kommt von Jobcenter A folgendes:
Da ich nicht der Pflicht nachgekommen bin, vor meinem Umzug die Erlaubnis einzuholen, solle ich doch froh sein, bis Juli meine "alten" Mietkosten bekommen zu haben und könnte auch höchstens mit einer Fortführung dieser Kosten rechnen.

Nun stehe ich mit voller Wut im Bauch da und weiss nicht weiter - inwieweit die alleinige Schuld bei mir liegt.
Ich meine, wenn das Jobcenter A mir 4 Monate lang sagt, dass ich NICHT zum neuen Jobcenter gehen soll und mir dann noch zuerst versichert, dass mein Anspruch rückwirkend von Jobcenter B übernommen wird, dann ist das das eine. Eine andere Sache ist es aber mich 4 Monate in der Luft hängen zu lassen und dann zu sagen: "Pech gehabt. Sie haben ja keine Erlaubnis zum Umzug."


MfG
Vitales
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  #2  
Alt 27.08.2009, 17:48
Benutzerbild von Mandy
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Ich denke, das kann man kurz machen:

SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung

(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. [....]
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 27.08.2009, 18:11
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Beiträge: 18
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(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen. [....]

Das Fette ist eher mein Problem. Der Umzug war aber erforderlich, sonst hätte ich auf der Straße gesessen. Und die veränderten Kosten sind auch noch im "angemessenen Rahmen".

(2a)
Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen.

Hier hätte man noch einen Haken, obwohl ich dazu wissen müsste, was ein "wichtiger Grund" wäre. ^^
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  #4  
Alt 27.08.2009, 18:57
Benutzerbild von Mandy
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Du musst nicht wissen, was ein wichtiger Grund WÄRE, sondern welchen Grund Du HATTEST.

Fakt ist, wenn Du keine schriftliche Zusage für die neue Wohnung hast, trifft das o.G. zu.
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Grüsse,

Mandy

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  #5  
Alt 27.08.2009, 19:23
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Ich sehe es ähnlich wie Mandy - der Umzug war vermutlich erforderlich, aber Du hättest vorher eine Zusicherung einholen müssen.

Dieses Erfordernis ist allerdings kein Selbstzweck, das heißt, es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die ARGE hätte zustimmen müssen, wenn Du rechtzeitig gefragt hättest. Du siehst schon an der Formulierung, das ist nicht so ganz einfach, da ist vielleicht sogar anwaltliche Hilfe nötig. Der Gedanke, der auch in der Rechtsprechung vertreten wird: ARGE kann nicht allein deswegen mit dem Kopf schütteln, weil die Zusicherung nicht vorher eingeholt wurde, dazu bedarf es weiterer Gründe.
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  #6  
Alt 27.08.2009, 19:31
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Das ist ja das, was ich meine. Sicherlich habe ich meine (Mit-)schuld, da ich nicht die Zusicherung eingeholt habe, aber das hätte man mir dann auch schon in einem der 5-6 Telefonate sagen können, bzw. früher innerhalb der 5 Monate. Noch schlimmer als die Dauer der Klärung von Zuständigkeit ist dann auch noch die ausdrückliche Anweisung mich nicht bei dem zuständigen Amt zu melden!
Ich würde schon gern wissen, ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten, aber man wird im Netz erschlagen von Seiten, die mit 0900 Nummern gefüllt sind. Hat jemand eine Seite, wo gute Erfahrungen gesammelt wurden?
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  #7  
Alt 27.08.2009, 20:10
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0900 Nummer ist mit größter Wahrscheinlichkeit keine gute Lösung.

Geh zum Amtsgericht mit allen Unterlagen, die Deine Hilfebedürftigkeit beweisen, und beantrag einen Beratungsschein. Damit suchst Du Dir dann (gelbe Seiten) einen Fachanwalt für Sozialrecht und versuchst bei dem einen Termin zu bekommen. Bisschen Geduld und Hartnäckigkeit sind sicher erforderlich, diese Leute sind gut beschäftigt, vermutlich, weil so viele Leute mit den Entscheidungen ihrer ARGE nicht einverstanden sind. Und ein erschreckend großer Prozentsatz dieser Leute hat recht.
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  #8  
Alt 27.08.2009, 20:12
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Okay, vielen Dank.
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  #9  
Alt 28.08.2009, 06:26
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Bei einem zwar erforderlichen Umzug aber in eine zu teure Wohnung wird aber nur das max. angemessene gezahlt.
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  #10  
Alt 28.08.2009, 07:40
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Richtig.
Für eine teurere Wohnung würde man dann eh keine Kostenübernahmezusicherung bekommen.
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Grüsse,

Mandy

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