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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 01.08.2009, 23:00
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Beiträge: 1
Standard Miete wird nicht vollständig bezahlt

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem und möchte deshalb hier um Rat fragen.

Meine Frau und ich sind seid Mai von Bayern wieder zurück in die Heimat ins Rheinland gezogen, meine Frau hatte sich bevor ir überhaupt Umgezogen sind überall Informiert wie hoch die Miete sein darf und was man braucht und beachten sollte um halt Umzuziehen.

Die Arge in Mindelheim teilte uns mit das wir unseren Hartz 4 Antrag kündigen sollten, das sollte es auch schon gewesen sein und haben so wie es uns gesagt wurde den Antrag gekündigt um weg zu ziehen, wir haben ein Schreiben erhalten in dem halt stand das der Antrag aufgehoben wurde wegen Umzug und wechsel der Zuständigkeit, diesen sollten wir bei der Arge in Sinzig dann vorzeigen um Leistungen zu erhalten.

Was man uns nicht sagte war das wir von beiden Arbeitsargenturen eine zusage zum Umzug brauchen, dies wußten wir auch nicht. Jetzt sind wir allerdings Umgezogen natürlich auf eigene Kosten, es wird auch weiterhin der Lebensunterhalt also Hatz 4 voll ausgezahlt nur mit der Miete stellen die sich nun quer obwohl wir die angemessene größe von Wohnung haben selbverständlich auch vom Mietspiegel bzw. haben wir wegen unseres Nachwuchs schonmal vorgedacht und haben gleich nach einer Wohnung gesucht die angemessen für drei Personen ist, es wird das übernommen was wir damals an Miete gezahlt hatten.

Jetzt haben wir allerdings Nachwuchs bekommen und nach meiner Ansicht nach haben wir eine dritte Person die eigentlich volle Leistung bekommen sollte, wir bekommen zwar für die kleine das Geld für den Lebensunterhalt aber die Miete hat sich nicht geändert also wir bekommen weiterhin das was wir schon bekommen hatten, obwohl halt wie gesagt wir nun eine dritte Person im Haus haben die erst später dazu kam.

Ich versteh das allerding ganz und garnicht den eigentlich müßten wir doch die volle Leistung auch in Sachen Miete bekommen oder etwa nicht???

Die Miete inkl. der Nebenkosten in Bayern betrug 361€
Unsere jetztige Wohnung kostet 500€ Warm (360€ Kalt Miete für 3 Personen)
Und bekommen tun wir weiterhin trotz Nachwuchs der erst nach dem Umzug kam 361€

Ich habe vor einen Anwalt einzuschalten der mit mir zusammen deswegen Einspruch einlegt.

Ich mein es kann doch nicht sein das man einem sagt das man nur eine Abmeldung bzw. die Kündigung braucht um Umzuziehen. Man war in den ersten 2 Monaten jawohl schon bestraft das nicht die Miete in dem rahmen bezahlt wurde wie es uns zusteht, aber nach der Geburt unserer Tochter haben wir ja wohl irgendwie ein recht auch für Sie mehr Miete zu bekommen schließlich Wohnen wir ja auch echt angemessen.
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  #2  
Alt 02.08.2009, 09:15
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Registriert seit: 02.08.2009
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Kosten der Unterkunft

Du hast gefragt ob Du mehr Anspruch hast wg. Eurem Kind welches später geboren wurde, also ich glaube Du kannst erst mehr Wohnraum bezahlt bekommen wenn Dein Kind in die Schule kommt, vorher wohl nicht, es muß bei Euch im Schlafzimmer auch schlafen, hat noch keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer zum Beispiel, das war doch Deine Frage oder? Liebe Grüße Manuela
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  #3  
Alt 02.08.2009, 13:55
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Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 59
Standard

Sinzig ist eine kreisangehörige Stadt, oder? Such mal Deinen Landkreis in den kommunalen Richtlinien:

Harald Thome - Örtliche Richtlinien

Da müsste drinstehen, welche Miete als angemessen gilt und ob der Kreis Euer Jüngstes bereits als Mitbewohner zählen will.
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