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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Guten Abend, kann nicht schlafen, weil mir so vieles durchs Köpferl geht. Hab nen ganzen Fragenkatalog in Gedanken und hoffe, bitte hier wird mir geholfen. Bei Antrag auf Hartz IV wurde ich aufgefordert mir eine günstigere Wohnung zu suchen, welche aber im angemessenen Preisbereich von 203.- Euro schlicht nicht zu finden ist weit und breit. So kam ich der Aufforderung nicht nach, zudem hier sehr geringe NK anfallen und ich die Hoffnung immer hatte, doch bald Arbeit zu finden. Zahle nun jeden Monat 43.-Euro auf die mtl. Kaltmiete drauf, finde nicht mal einen 400.- hier in der ländlichen Gegend um das irgendwie aufzufangen. Frage: Auch wenn ich damals nicht reagiert habe, besteht die Möglichkeit beim Amt auf diese sog. Unwirtschaftlichkeitsklausel zu verweisen um evtl. doch noch meine Miete übernommen zu bekommen? Kann ich dabei die geringen NK in die Waagschale werfen und auch die Tatsache, dass meine Vermieterin die Miete nicht erhöht schon seit neun Jahren? Es heißt immer, es gehe nach dem ortsüblichen Mietspiegel, wo bekomme ich als Normalperson Einsicht und Auskunft? Der müsste sich über die Jahre doch auch erhöht haben - wird das nicht berücksichtigt? vielen Dank erstmal lg kraehe |
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#2
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| Die ARGE hat zu ermitteln, ob in dem maßgeblichen räumlichen Vergleichsbereich Wohnungen mit einfachem Ausstattungsniveau konkret zur Verfügung stehen . Unterlässt die ARGE aber diese Ermittlungen, so hat sie die Kosten der Unterkunft des Leistungsempfängers in tatsächlichen Umfang zu tragen. Dazu gibt es ein frisches Urteil des Hessischen LSG L 6 AS 130/07 · LSG HES · Urteil vom 24.09.2008 · rechtskräftig Stell also einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Du hast aber nur dann eine halbwegs reele Chance, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dich intensivst bemüht hast. |
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#3
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| Danke für Deine Antwort Clownfisch, jetzt schwirrt mir erstmal der Kopf vom Durchlesen des Urteils. Meine Güte, ich weiß nicht ob ich diesen ganzen Aufstand durchstehe. Vielleicht sollte ich ehrlich dazu sagen, dass ich hier ja auch gar nicht raus möchte, hab mich eingerichtet, fühle mich wohl. Und ich besehe immer die Gesamtkosten für Unterkunft, nicht allein die Kaltmiete. Fakt: Ich kann hier mit Holz heizen, was enorm kostengünstig gegenüber Öl und Heizungsanlagen ist. Ausser Wasser, Kaminkehrer und Müllabfuhr rechnet meine Vermieterin keine NK auf. Zudem sind vier Parteien im Haus und wir teilen uns eine Tonne, was ja auch mächtig spart. Ach ich denk halt immer weiter, wenn ich wieder Arbeit habe, dann verdien ich ja auch nicht viel, aber diese Wohnung hier ist bezahlbar - was hilft mir eine Wohnung für 203.- Euro, wenn dann die Nebenkosten mit 150.- zu Buche schlagen, während hier 30.-Euro angerechnet werden? Bei einem Unterschied von 43.-Euro auf die Kaltmiete, würde die Arge ja dann sogar mehr bezahlen als jetzt - Gesetze und ich, zwei Paar Schuhe wie ich feststelle immer wieder. Deshalb sprach ich dieses mit Wirtschaftlichkeit an. Zudem habe ich hier ja kein Warmwasser, dazu benötigt es Strom, den ich ja auch selbst löhne, die angezeigten 20,47 reichen da ja nicht aus (selbst wenn ich nur den einen Boiler im Bad laufen lasse, weil waschen muss ich mich ja schließlich). Selbst Heizkostenpauschale bekam ich für den letzten Winter weniger als im Winter davor, obwohl die Preise allgemein gestiegen sind. So suchte ich und fand Bauer, dort war Holz pro Ster wesentlich günstiger zu bekommen, jedoch aber ohne Rechnung. Der Winter war lange, das Holz reichte nicht aus - doch ohne Rechnung konnte ich auch wieder nichts machen. Irgendwie hab ich das Gefühl, dass ich rödel und rödel und wie ichs auch mache, ich mache es verkehrt. Weiß nicht, ob ich den Weg der Klage gehe...meine, schäme mich genug in dieser Situation zu stecken. Und doch ist am Ende des Geldes immer noch soviel Monat übrig und das macht auf die Dauer einfach müde. lg Kraehe |
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#4
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| Du hast die Problematik gut erkannt - ein reines Schauen auf die Kaltmiete führt manchmal zu einem schlechteren Ergebnis, als wenn man die "kalten" Nebenkosten mit einbezieht. Heizkostenpauschale ist unzulässig, es sind die tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen, in Deinem Fall bereinigt um den "unangemessenen" Quadratmeteranteil Deiner Wohnung. Also im Klartext, wenn Deine Wohnung eine angemessene Größe hat und "nur" zu teuer ist, dann sind die tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen. Ist die Wohnung zu groß (z.B. 55 m² statt 50 m²), dann sind die tatsächlichen Heizkosten um 9,1% zu kürzen. Holzkauf ohne Quittung ist für Dich ein sehr schlechtes Geschäft, denn dann kannst Du Deine Heizkosten nicht nachweisen. |
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