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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, folgender Sachverhalt: Im Sommer habe ich ein Studium abbrechen (mussen). Nun wurde mir auch mein Ausbildungsplatz in der Probezeit gekündigt. Davor dachte ich mit meinem Gehalt die Miete für eine Wohnung zahlen zu können. Eine Wohnung hatte ich bereits gefunden aber noch nichts unterschrieben. Ich bin 29 Jahre. Der Auszug bei meinen Eltern ist bereits ausgemacht. Meine Frage: Kann ich einen Antrag auf Übernahme der Miete stellen ? Muss ich die Wohnung vor der Unterzeichnung des Vertrages erst "prüfen" lassen ? Das wichtigste: Wird die Kaution übernommen und eine Erstausstattung bezahlt ? Meine Eltern haben schon etwas Geld. Aber nicht für Miete und Kaution. Der Auszug war wie gesagt schon ausgemacht und ich kann meinen Eltern nicht weiter auf der Tasche liegen. Vielen Dank für eine Antwort. Grüße |
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| Stichworte |
| auszug, eltern, kaution, miete |
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