Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 29.04.2009, 22:07
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Registriert seit: 29.04.2009
Beiträge: 2
Standard Miete nur teilweise übernommen

Hallo,
ich habe ein ernstes Problem mit dem Jobcenter. April 2008 bin ich aus einem Untermietsverhältnis in eine eigene Wohnung gezogen ohne vorher eine Erlaubnis einzuholen. Zu der Zeit befand ich mich auch noch in Ausbildung und habe nur Egänzend zum BaföG ALG2 bekommen. Die Mietkosten betrugen ca. 300 € und meine jetzige Wohnung kostet 351 € + Kosten für GEH.

Meine Ausbildung habe ich im Dezember abgeschlossen und habe vom Jobcenter im Januar prompt einen neuen Bescheid erhalten. Ich habe sofort Widerspruch eingelegt und um eine Stellungnahme gebeten weshalb meine Miete + Heizkosten nicht übernommen werden. 3 Monate später habe ich folgende Begründung erhalten:

-
Sehr geehrter Herr ...,

bezüglich Ihrer Anfrage im o.g. Schreiben verweise ich auf meinen Vermerk auf Seite 2 des Bewilligungsbescheides vom 11.06.2008. Da keine vorherige Zustimmung zum Umzug vom JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg eingeholt wurde, wurde die Zahlung der Miete auf die Höhe der "alten" Miethöhe begrenzt.
-

Auf dem besagten Bescheid ist in dem ganzen Kauderwelsch tatsächlich ein Vermerk diesbezüglich drin.
Das habe ich damals übersehen.

Das erschwert mir die Arbeitssuche ungemein da ich ja sämtliche Kosten vorschiessen muss. Jetzt habe ich auch noch die Betriebskostenabrechnung bekommen und meine Miete wurde auf 380 € angehoben.


Welche Möglichkeit bleibt mir? Ist es überhaupt zulässig auch noch die Heizkosten nicht zu übernehmen?

Gruß
Martin
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  #2  
Alt 30.04.2009, 05:59
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Ja es ist so. Nach § 22 (1) S. 2 SGB II werden bei einem nicht genehmigten Umzug nur die bisherigen Mietkosten (kalt+BK+HK) übernommen
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 30.04.2009, 10:00
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Registriert seit: 29.04.2009
Beiträge: 2
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Erstmal Danke für die schnelle Antwort.

Dies müsste doch für mich bedeuten, dass ich in eine günstigere Wohnung ziehen darf wenn ich dies vorher beantrage? Oder gibt es eine andere Möglichkeit? Das diese Situation nicht tragbar ist liegt ja auf der Hand.
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  #4  
Alt 30.04.2009, 10:08
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 91
Standard

Umzug in eine günstigere, angemessen Wohnung kannst Du in Absprache mit dem Jobcenter machen.
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