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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 16.02.2010, 09:57
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Frage Miete Nebenkosten

Frage !
Ich Bekam von Meine Vermieter am 1.10.09 meine Nebenkostenabrechnung mit einem Guthaben von 168 Euro ! Da Ich bis zum 1.8.09 noch Alg 1 Empfänger Wahr wurde Mir von Meinem Rechtsanwalt gesagt das das Alg2 Amt mir dieses Guthaben was Ich ja von Meinem Geld Alg1 bezahlt habe nicht bei Alg2 abziehen darf !

Ist das so Richtig ?

Ich Lese da etwas von § 22 Abs 1 Satz 4 SGB II

Danke Gruß Frank.S
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  #2  
Alt 16.02.2010, 11:16
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Beiträge: 586
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Da diese FRage schon des öffteren hier behandelt wurde hättest Du die Suchfunktion benutzen können und hättest auch etwas gefunden was Deine Frage beantwortet.

Ja das Guthaben darf angerechnet werden. Würdest Du die gleiche Frage stellen wenn eine hohe Nachzahlung ins Haus flattern würde? Nein dann ist es selbstverständlich das die Arge die Kosten übernimmt, obwohl man nicht im Alg 2 Bezug war.
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  #3  
Alt 11.03.2010, 12:14
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Registriert seit: 27.08.2009
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Beiträge: 35
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Hinweis zur Betriebskosten Abrechnung und Anrechnung auf Alg2 ! Nach einem Wiederspruch von Mir bei der Alg2 Amt wurde meine Betriebskosten Abrechnung nicht auf mein Alg2 Angerechnet da Ich die Gesamten Kosten aus Meinem Alg1 Bestritten habe und diese Nicht auf Mein Alg2 anzurechnen sind ! Ich Zitiere Schriftlich das Schreiben des Amtes ! Nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage aufgrund Ihres Wiederspruchs vom 1.2.2010 hebe Ich den angefochtenen Bescheid vom 28.08.2009 hiermit auf ! Ihren Wiederspruch wird damit auf dem Verwaltungswege in vollem Unfang entsprochen !!!
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  #4  
Alt 11.03.2010, 14:12
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Beiträge: 295
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Zitat von "Schneeflocke"

Zitat:
Ja, das Guthaben darf angerechnet werden.
Na denn, da haben wir alle ja mal wieder etwas dazugelernt.
Hätte ich aber auch nicht gedacht!

Und natürlich: Glückwunsch an den OP!
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  #5  
Alt 11.03.2010, 17:09
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Betriebskostenguthaben mindern die Kosten der Unterkunft. Das ist klar und eindeutig gesetzlich geregelt. Der WF kann hier genausogut eine Abhilfe bekommen haben, weil man das Guthaben als Einkommen angerechnet hat. Genau diesen Fall hatte ich z. B. vor 2 Wochen. Da wird dann statt gegeben, das Guthaben wird dann dort eingerechnet, wo es hingehört (nicht als Einkommen, sondern die KdU mindernd) und dann wird ein neuer Bescheid erlassen und die überzahlten Beträge werden zurückgefordert! Merke: nicht jeder Gewinn ist wirklich ein Gewinn!

Viele Widersprüche werden nur wegen Formfehlern gewonnen, da wird dann inhaltlich gar nicht geprüft. Von daher war Schneeflockes Beitrag inhaltlich richtig! Deinen dummen Kommentar hättest du dir daher verkneifen können!

Turtle
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