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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo an euch. Vielleicht könnt ihr mir weiter Helfen.... ich bin umgezogen erst war die neue miete der ARGE zuhoch dann habe ich mit dem Vermieter gesprochen und er ging 75euro mit der Miete runter ich war überglücklich. ich habe dem amt denn neuen mietvertrag vorgelegt dann kam ein schreiben die Miete wird volständig Übernommen 725Euro es kam dann die neue berechnung und da steht: Miete/Heizkosten 401 Euro ich bin Alleinerziehden mit Drei Kindern ich bekomme für sie UVG und Kindergeld eine Bekannte sagte nun ich muss denn rest Vom kindergeld Zahlen ? aber da bleibt ja auch nicht mehr sehr viel übrig ich muss ja auch Strom etc...zahlen Ich habe nun mein Geld bekommen und es geht alles auf die Miete. meine nachbarin ist auch alleinerziehend und hat zwei Kinder aber sie bekommt die miete in höhe von 822euro gezahlt habe ich mit eigenen augen gesehn. ich rufe jeden Tag bei der Arge an und die sagen mir es stimmt ich bekomme nur die 401Euro sonst garnichts ich sollte mir die berechnung anschauen da würde alles drin stehn was ich wissen muss. einen Termin darauf warte ich seit Nov ich weis nicht mehr weiter und ich will nicht schon wieder umziehen müssen das war nun schon so ein kampf mit dieser Wohung HILFE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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#2
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| Wie alt sind denn die Kinder? Benutz hier doch mal den Rechner: ALG II Rechner - Hartz IV Rechner - ALG 2 Rechner - Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes |
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#3
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| Das machte ich ja schon da kommt raus ich müsste 1036euro bekommen das sagte ich auch dort auf dem amt aber da wussten sie auf einmal auchnicht weiter....meine kids sind 4j 2j und 7Monate |
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#4
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| Du hast mit deinen drei Kindern einen Bedarf von 1134 € plus angemessene Miete. Wenn du keinerlei zusätzliches Einkommen hast. Kindergeld, UVG mußt du natürlich von den 1134 € abziehen da du um diese Beträge weniger bedürftig bist. Deine Miete von 725 € scheint unangemessen zu sein. In Berlin bekommt man maximal 619 Euro bei 4 Personen für die Bruttowarmmiete. Deine Nachbarin mit ihren zwei Kindern die 822 € Miete bezahlt ist wohl eine gut verdienende selbstständige Architektin und keine H4 Empfängerin. In Berlin dürfte sie maximal 542 Euro Bruttowarmmiete alimentiert bekommen. Können dich der/die Papa(s) der drei Kinder nicht unterstützen? |
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#5
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| Dann stell die Berechnung doch mal hier ein.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#6
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| Zitat:
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#7
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| Zitat:
ein zusätzlicher Bedarf für eine weitere Person berücksichtigt. In Darmstadt angemessene Kosten für 5 Personen: 726,- EUR. (s.: http://www.harald-thome.de/media/fil...---10.1.07.pdf) Mach, was Grubenpony sagt: stell die Berechnung der ARGE hier ein; nur so kann man das Ganze nachvollziehen und sagen, ob und wenn ja was an deren Berechnung möglicherweise nicht stimmt. Was die Nachbarin bekommt oder nicht, hängt von persönlichen Faktoren ab. Der Vergleich nutzt dir nichts.
__________________ - Maria - |
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#8
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| Das bringt nicht viel, auf die Nachbarin zu schauen. Stell hier bitte ganz einfach mal all Deine Zahlen ein: Kindergeld Unterhalt bzw. UVG für jedes Kind getrennt Alter der Kinder haben wir ja schon mit den Zahlen kann man dann schauen, was da genau los ist. Aus der bisherigen Schilderung heraus kann man vermuten, dass eines der Kinder seinen Bedarf durch Kindergeld und Unterhalt selbst decken kann. Das führt dann zu verwirrenden Bescheiden. |
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#9
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| Okay allso UVG für alle drei Kids sind 399 Euro allso 133 pro nase Kindergeld für jedes Kind die ersten zwei bekommen 184 euro und der kleine bekommt 194 euro Elterngeld bekomme ich auch davon werden aber 75 euro an gerechnet sonst nichts das gesamte geld von der arge 800euro darin ist die miete/Heizkosten das geht alles drauf am ersten nein vielleicht sollte ich echt nicht auf andere schauen aber wie schon gesagt es ist alles nicht zu verstehn,ich möchte auch kein geld wo mir nicht zu steht. aber wenn meine kids das ja selber tragen können müsste es dann nicht bei anderen Familien auch so sein ? war schon am überlegen ob ich nicht schon wieder in mein beruf zurück gehn soll. |
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#10
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| Hallo zusammen! ![]() Wenn alle Stricke reißen würde ich den Bescheid einpacken und zum zuständigen Sozialgericht gehen! Eine Freundin von mir hat ihren beim Sozialgericht prüfen lassen! Weiß allerdings nicht ob das alle machen! |
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