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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 19.01.2009, 10:48
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Standard miete an meine Vater zahlen!!

ich muss meine vater miete zahlen!
habe auch der arge bescheid gesagt und ihnen den untermietvertrag zu geschickt.
ich wurde dann auch eine geladen auf ein gesprich.
mein vater möchte das ich ihn 200€ pro monat bezahle.
da wir vier leute sind( mein vater, mutter, kleine schwester und ich)
würde ich nur einen viertel bekommen.
unsere miete ist knapp 500€ im monat, das würde heisen ich würde nur 125€ bekommen. als ich sie darauf ansprach meine sie ich musste denn rest von meinen alg II.

meine vater möchte genau 200€, sollte das nicht der fall sein dürfte ich nicht weiter bei ihm wohnen.
und wenn ich weiter bei meine familie wohnen möchte bleibt mir nur 276€ im monat über.
ich bin zur zeit 25 jahre.
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  #2  
Alt 19.01.2009, 10:51
Benutzerbild von Mandy
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Es ist korrekt, dass die Miete geviertelt wird und Du dann den entsprechenden Teil vom Amt bekommst. Warum solltest Du für Miete mehr zahlen müssen, als der Rest der Familie?!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 19.01.2009, 10:54
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meine vater hat noch strom und wasser in die miete ein gebaut.
so das ich nicht alles einzel bezahlen muss.
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  #4  
Alt 19.01.2009, 10:54
Benutzerbild von Mandy
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Strom muss man aus dem Regelsatz bezahlen. Das übernimmt das Amt nicht.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #5  
Alt 19.01.2009, 10:56
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soll ich das jetzt etwa aus meinen alg II bezahlen?
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  #6  
Alt 19.01.2009, 10:59
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Zitat:
Zitat von karina-maus Beitrag anzeigen
soll ich das jetzt etwa aus meinen alg II bezahlen?
Ja, so ist es !!
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #7  
Alt 19.01.2009, 11:01
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ich sehe das aber nicht ein, den dadurch wurden mir 75€ im monat fehlen.
dan wäre es besser für mich umzuziehen!
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  #8  
Alt 19.01.2009, 11:03
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Ob Du das einsiehst oder nicht. Das muss jeder ALG II-Empfänger aus dem Regelsatz bezahlen.
Im übrigen muss ein Umzug erstmal als notwendig von Seiten des Amtes erachtet werden. Ansonsten bekommst Du nur die bisherige Miete, keine Kaution, keine Umzugskosten. Das dürfte also keine Alternative für Dich darstellen, oder?
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #9  
Alt 19.01.2009, 11:06
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Strom muss man nun mal aus dem Regelsatz bezahlen.

Und bevor du dich weiter empörst, kannst du ja mal von deinem Vater verlangen, dass er Strom, Wasser und sonstiges "offenlegt", damit du (auch) beurteilen kannst, wieviel ein Viertel davon ist.

Irgendwer - entweder dein Vater oder du - versucht hier, seine Kosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen....
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  #10  
Alt 19.01.2009, 11:20
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Zitat:
Zitat von ariadne Beitrag anzeigen
Strom muss man nun mal aus dem Regelsatz bezahlen.

Und bevor du dich weiter empörst, kannst du ja mal von deinem Vater verlangen, dass er Strom, Wasser und sonstiges "offenlegt", damit du (auch) beurteilen kannst, wieviel ein Viertel davon ist.

Irgendwer - entweder dein Vater oder du - versucht hier, seine Kosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen....
wie bitte!!
meine vater meint das er für mich 25 jahren nicht mehr zuzahlen hat.
ich weis wie viel er im monat bezahlen muss und er hat mir alle rechnungen offengelegt.
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