| |
| |||||||
| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| ich muss meine vater miete zahlen! habe auch der arge bescheid gesagt und ihnen den untermietvertrag zu geschickt. ich wurde dann auch eine geladen auf ein gesprich. mein vater möchte das ich ihn 200€ pro monat bezahle. da wir vier leute sind( mein vater, mutter, kleine schwester und ich) würde ich nur einen viertel bekommen. unsere miete ist knapp 500€ im monat, das würde heisen ich würde nur 125€ bekommen. als ich sie darauf ansprach meine sie ich musste denn rest von meinen alg II. meine vater möchte genau 200€, sollte das nicht der fall sein dürfte ich nicht weiter bei ihm wohnen. und wenn ich weiter bei meine familie wohnen möchte bleibt mir nur 276€ im monat über. ich bin zur zeit 25 jahre. |
|
#2
| ||||
| ||||
| Es ist korrekt, dass die Miete geviertelt wird und Du dann den entsprechenden Teil vom Amt bekommst. Warum solltest Du für Miete mehr zahlen müssen, als der Rest der Familie?!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#3
| |||
| |||
| meine vater hat noch strom und wasser in die miete ein gebaut. so das ich nicht alles einzel bezahlen muss. |
|
#4
| ||||
| ||||
| Strom muss man aus dem Regelsatz bezahlen. Das übernimmt das Amt nicht.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#5
| |||
| |||
| soll ich das jetzt etwa aus meinen alg II bezahlen? |
|
#6
| ||||
| ||||
|
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#7
| |||
| |||
| ich sehe das aber nicht ein, den dadurch wurden mir 75€ im monat fehlen. dan wäre es besser für mich umzuziehen! |
|
#8
| ||||
| ||||
| Ob Du das einsiehst oder nicht. Das muss jeder ALG II-Empfänger aus dem Regelsatz bezahlen. Im übrigen muss ein Umzug erstmal als notwendig von Seiten des Amtes erachtet werden. Ansonsten bekommst Du nur die bisherige Miete, keine Kaution, keine Umzugskosten. Das dürfte also keine Alternative für Dich darstellen, oder?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#9
| |||
| |||
| Strom muss man nun mal aus dem Regelsatz bezahlen. Und bevor du dich weiter empörst, kannst du ja mal von deinem Vater verlangen, dass er Strom, Wasser und sonstiges "offenlegt", damit du (auch) beurteilen kannst, wieviel ein Viertel davon ist. Irgendwer - entweder dein Vater oder du - versucht hier, seine Kosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen.... |
|
#10
| |||
| |||
| Zitat:
meine vater meint das er für mich 25 jahren nicht mehr zuzahlen hat. ich weis wie viel er im monat bezahlen muss und er hat mir alle rechnungen offengelegt. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Eltern Was soll ich nun zahlen | markoko | Kindesunterhalt | 7 | 22.03.2011 20:55 |
| 100% sanktion = keine miete?! | denny | Hartz IV 4: U 25 | 11 | 18.03.2010 16:21 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Eltern zahlen nur noch die Hälfte der Miete!! | Flocke | Familie sonstiges | 22 | 06.01.2009 14:30 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Bekomme weniger für Miete angerechnet | winterprinzessin05 | Kosten der Unterkunft | 10 | 03.01.2009 16:08 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend wie hoch darf miete sein! | MrBlonde26 | Kosten der Unterkunft | 1 | 22.12.2008 19:26 |