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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo zusammen Habe follgendes problem.Wohne in einer 30qm Wohnung.Alleine.Habe allerdings Umgangsrecht.Mein Sohn wird jetzt 13.Schon alleine deshalb steht mir etwas größeres zu.Zudem gibt es hier einige schäden in der Wohnung.Der Ermittlungsdienst der Arge war schon hier zum begutachten.Ich bekomme Hartz4.Ich komme aus Krefeld.Der sachbearbeiter sagte mir, mir steht eine kaltmiete von 228 Euro zu.Stimmt das? schuss ins blaue? Für den Preiß ist so gut wie nichts zu finden.Mit viel glück habe ich was gefunden. 53 qm und 230 euro kaltmiete.Gehe mir die Wohnung die tage anschauen.Ist eine wohnung der Wohnstätte hier in Krefeld.Wenn ich diese bekommen würde, hoffe ich es scheitert nicht an der kaltmiete.Weil es sind ja 2 Euro zuviel.Aber für 228 euro kalt ist einfach nix zu finden.Wo kann man sich erkundigen? Danke euch erst mal für kommende antworten. mfg |
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#2
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#3
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| Ja habs schon gefunden. danke schön. Demnach steht mir eine höhere qm Zahl zu.Wegen dem umgangsrecht.Hoffe nur der SB der Arge sieht das genauso. Gruß |
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#4
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| Die größere Wohnung kann dir nur gewährt werden, wenn dein Sohn 50:50 zwischen dir und der Mutter "aufgeteilt" wird. Wenn er aber nur alle 2 Wochen am Wochenende bei dir ist und vielleicht mal in den Ferien etwas länger, dann hast du keine Chance auf eine größere Wohnung. Und bzgl. der 2,00 € mehr Kaltmiete, solltest du mal den Vermieter fragen, ob er die 2,00 € runter gehen würde.
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#5
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| morgen zusammen, nur zur info..... habe das ok bekommen für größere wohnung. 267 euro kalt, 55 qm max. lg |
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#6
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| Also noch mal zur Erklärung, als Single stehn mir 228 Kaltmiete und 47qm maximal zu. Als Vater mit Umgangsrecht 267,30 euro Kaltmiete und 55 qm.Das alles ist natürlich von Kommune zu Kommune verschieden. |
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| Stichworte |
| kaltmiete, miete |
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