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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 27.04.2009, 15:21
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Standard Mietbescheinigung

Jetzt hoffe ich einmal, dass meine Frage hier richtig ist. Also ich bekomme ALG 1 leider nicht aussreichend, so dass ich noch die Aufstockung über ALG II beantragen muss. Dazu war ich heute bei der ARGE. Jetzt gaben diese mir einen Stapel Anträge mit, darunter auch eine Mietbescheinigung. Muss ich diese etwa von dem Vermieter ausfüllen lassen oder reicht hier die Vorlage des Mietvertrages aus? Das Mietverhältnis hat gerade erst vor drei Monaten begonnen. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch berufstätig und werde es in drei Monaten auch wieder sein. Wenn der Mietvertrag ausreichen würde, wäre mir damit schon geholfen, denn sich eine Mietbescheinigung von dem ausfüllen zu lassen, gäbe richtig richtig ärger. Danke für Eure Antworten.
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  #2  
Alt 27.04.2009, 16:48
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Beiträge: 8
Standard mietbescheinigung

Hallo du....
es ist leider un umgänglich das du die Mietbescheinigung ausfüllen lässt...leider reicht der Arge nicht nur der Mietvertrag....da aber zum glück nicht auf der mietbescheinigung steht für welches amt dieses gebraucht wird...kannst du die bescheinigung ja auch dem vermieter mit ner notlüge vorlegen...wie zum beispiel du würdest gerne prüfen lassen ob die vom amt mietzuschuss zusteht und dafür bräuchtest du die bescheinigung...ich persönlich habe das auch gemacht...weil ich es selber auch unangenehm fand zum vermieter gehen zu müssen...da es ja auch niemanden etwas angeht....sprich privatsfähre....hoffe dir ein wenig geholfen zu haben


lg
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  #3  
Alt 27.04.2009, 20:15
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Die offizielle Anlage KDU für ALG II bekommt der Vermieter gar nicht zu sehen. Die muss der nicht unterschreiben.
Das sollte doch bundeseinheitlich sein?

Beim Wohngeld gibt es so einen Zettel. Da macht wohl jedes Bundesland eigene Machwerke von Anträgen.
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  #4  
Alt 27.04.2009, 23:06
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Beiträge: 8
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die kdu muss ich auch als mieter ausfühlen und die mietbescheinigung ist ein extra zettel den der vermieter ausfühlen muss...nur das dieser neutral gehalten ist wo der vermieter nicht erkennen kann von welchem amt diese bescheinigung kommt...ist zwar etwas bescheuert aber man muss bei der arge alles dreifach vorlegen...zum einen den kdu antrag dann den mietvertrag und zum schluss die mietbescheinigung
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  #5  
Alt 02.05.2009, 10:36
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Zitat:
Zitat von Webservice Beitrag anzeigen
Jetzt hoffe ich einmal, dass meine Frage hier richtig ist. Also ich bekomme ALG 1 leider nicht aussreichend, so dass ich noch die Aufstockung über ALG II beantragen muss. Dazu war ich heute bei der ARGE. Jetzt gaben diese mir einen Stapel Anträge mit, darunter auch eine Mietbescheinigung. Muss ich diese etwa von dem Vermieter ausfüllen lassen oder reicht hier die Vorlage des Mietvertrages aus? Das Mietverhältnis hat gerade erst vor drei Monaten begonnen. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch berufstätig und werde es in drei Monaten auch wieder sein. Wenn der Mietvertrag ausreichen würde, wäre mir damit schon geholfen, denn sich eine Mietbescheinigung von dem ausfüllen zu lassen, gäbe richtig richtig ärger. Danke für Eure Antworten.

Jetzt hatte ich den Vermieter gefragt ob er mir diese Bescheinigung ausfüllen könne. Antwort war nein in Bezug auf den frisch geschlossenen Mietvertrag. Was soll ich jetzt machen?
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