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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 29.06.2010, 06:09
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Standard Miet-Eigenanteil bisher abgearbeitet, Kürzung H4?

Guten Morgen,

Meine Situation:
Alter über 30, solo, lebend im grossen Haus meiner Mutter in separater Wohnung (eigener Eingang und Stockwerk, lebte früher mit Oma dort, die verstorben nun seit 1 jahr). Da ich wenig ALG1 bekam, waren die monatlichen Zahlungen von 150€ eher gering.

Nun rutsche ich ins H4 und stelle Antrag. Mutter will mehr Geld da die 150€ die Kosten bei weitem nicht decken, Mietvertrag rückwirkend zum letzten Juli über 420€ (290 + 130 Nebenkosten) gemacht. Begründung der Differenz (Zahlung von meinem Konto
150€ per Dauerauftrag fand immer statt, Kontoauszug) mit Hilfsarbeiten am Haus und Garten (ist sehr gross, altes Weingut, plausibel) dafür keine 270€ Restmiete fällig.

Bei Arge Antrag wird die Gutmütigkeit zum Verhängnis. SB meint das wäre Geldwertes Einkommen, wäre Minijob über 270€, Mutter muss das als Arbeitgeber bei der Minijobzentrale melden. 100€ werden als Freibetrag akzeptiert, die anderen 170 werden vom Bedarf (350 Grund +420 Miete) abgezogen, bleiben noch 600.- als Bedarf den ich bekommen würde.
Wegen evtl fälliger Nachzahlungen an die Minijobzentrale (Soz-Vers, Steuer, halt die Arbeitnehmersachen) will meine Mutter diesen Schritt nicht tun (sieht sich gestraft für Gutmütigkeit)
Alternativ meint SB kann ich die 270€ Sache komplett bleiben lassen, dann Bedarf nur 510€ (350Grund + 150 Miete die real vom konto abging)

Frage:
- ist das zulässig das ein abgearbeiteter Eigenanteil vom H4 weggerechnet wird mit der Begründung, das es ein Minijob ist?
- Welche andere andere Möglichkeit gibt es betragsmäsig, etwas mehr als die 150€ Miete von der Arge zu bekommen? Macht ein neuer Mietvertrag Sinn mit 250€ Betrag (150 Überweisung, 100€ Minijob-Freibetrag)?

Antrag ist vorerst nur mal abgegeben, Bearbeitung liegt bis zu (meiner/Mutter) Entscheidung ob wir das mit Minijob machen wollen, auf Eis.

Danke für eure Zeit
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  #2  
Alt 29.06.2010, 10:57
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 17.935
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Im Prinzip ist das doch auch nichts anderes als z. B. bei einem Hausmeister, der seine Hausmeisterwohnung in einem Wert X günstiger vermietet bekommt. Der Wert X ist dann ein Lohnbestandteil.

Du hast eine Arbeitsleistung erbracht und bekommst dafür Lohn. Nicht in Bargeld, sondern in Sachwert. Anders gesagt: Deine Mutter könnte dir die 270 Euro auch in die Hand drücken und du überweist ihr halt die vollen 420 Euro.

Im Übrigen geht es dann hier nicht nur um die Meldung zur Minijobzentrale sonder auch die Anzeige der Mieteinnahmen durch deine Mutter als Einkommen ans Finanzamt!

Ich weiß nicht, ob ihr euch mit eurem komischen Konstrukt der rückwirkenden Mietvertragsabschließung nicht selbst einen Haken gestellt habt. Es ist immer interessant zu lesen, dass x Jahre lang es gereicht hat, die Nebenkosten zu bezahlen (als man es noch mit EIGENEM Geld bezahlen musst) und plötzlich, wo man das Geld des Steuerzahlers will, da dürfen es bitte nicht nur die Nebenkosten sein, da muss man plötzlich Miete zahlen...

Mein Bruder ist fast 50 und wohnt auch noch bei meinen Eltern. Der zahlt genau 1/3 aller anfallenden Kosten. Nicht mehr und nicht weniger. Nicht einen Augenblick sind meine Eltern da auf die Idee gekommen, Miete zu verlangen.

Wahrscheinlich auch, weil mein Bruder keine staatliche Hilfe benötigt und durch schöne hohe (angebliche) Mietzahlungen den monatlichen Betrag in die Höhe treiben muss.

Turtle
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  #3  
Alt 29.06.2010, 11:25
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Registriert seit: 29.06.2010
Beiträge: 3
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Die "zusätzlichen" Kosten wurden bis vor einem Jahr von meiner Oma gedeckt die ja auch im Stockwerk gewohnt hat.
Weil ich zu wenig alg1 bekam und diese Kosten nicht decken konnte,wurde das "konstrukt" da gemacht als Notlösung bis job oder Übernahme durch h4 Wohngeld. (ich wusste nicht das man auch ohne h4 wohngeld beantragen kann, in der Materie bin ich halt nicht kundig).
zur vervollständigung: job war bisher halbtags, 600€ netto => 360€ alg1.. davon gingen 150€ weg als wohngebühr.

Aber zurück zum Thema: du meinst also das is ok und legitim wenn die arge die bedürftigkeit entsprechend der Sachleistung zusammenkürzt (rein sachlich gesehen) und entsprechend das anrechnet?

Steuerlich sind die 150€ eh gemeldet, das ist kein Problem.
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  #4  
Alt 29.06.2010, 11:36
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 17.935
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Wieso sind 150 Euro steuerlich gemeldet? Deine Mutter hat Mieteinnahmen von 420 Euro! Entsprechend des (m. E. n. fingierten) Mietvertrages.

Ihr reitet euch da irgendwo rein, merkst du das nicht?

Turtle
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  #5  
Alt 29.06.2010, 11:45
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Beiträge: 3
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stimmt.

lösche bitte den thread falls das möglich is oder close.

is ja nurnoch peinlich
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  #6  
Alt 29.06.2010, 12:52
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Beiträge: 3.091
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Sry kann es sein das Du nicht verstehst worauf Turtle hinaus will?

Ihr habt einen Mietvertrag über 420€ seit Juli 2009.
Also muss Deine Mutter auch 420€ versteuern.
Eigentlich müsste sie Dich auch bei der Minijobzentrale melden, da Du ja für Deine Hilfe 270€ Lohn von ihr bekommst, die sie als Mieteinnahme behält.

Das ist die Lawine, die Ihr mit dem rückwirkenden Mietvertrag losgetreten habt.
Dabei ist noch nicht bedacht, dass dieser Lohn auch dem Arbeitsamt gemeldet hätte werden müssen, da nur bis zu 165€ beim ALg1 anrechnungsfrei sind und jetzt noch das zusätzliche Chaos mit der Arge.
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Stichworte
eigenarbeit, eltern, miete

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