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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 18.09.2011, 10:25
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Frage Meitkaution, Darlehen, Rückzahlung nach Auszug

Hallo!

Folgender Fall:

Man zieht in eine Wohnung, Mietkaution wird vom Amt als Darlehen gewährt und an den Vermieter überwiesen.
Das Darlehen wird in Raten vom Regelsatz abgezogen und somit das Darlehen bei der Arge abgezahlt.

Beim Auszug wird die Kaution an den Mieter aufs Konto überwiesen.

Darf er es behalten?Oder wird es von der Arge wieder weggenommen, obwohl er das Darlehen ja schon in Raten abbezahlt hat?

Eigentlich steht es ihm dann doch zu,oder?Sonst kassiert die Arge das Darlehen ja doppelt zurück....erst die Raten, dann die Kaution nochmal...?!
Oder machen se es wieder schlau und rechnen es als Einkommen an?

Bitte um Hilfe...!
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  #2  
Alt 18.09.2011, 11:35
Benutzerbild von WalterWinter
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Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.194
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Das Geld wird Dir verbleiben.
Man nennt es 'Vermögensumwandlung'.
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einkommen, hartz4, mietkaution, umzug

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