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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 15.03.2010, 11:58
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Beiträge: 2
Standard Leistung bei Eigentum, Übernahme der Zinsen

Hallo liebes Forum,

es könnte auch mich nun bald erwischen. Im Moment bin ich in ALG I,und bekomme 1443,90 Euro Arbeitslosengeld. Meine Frau arbeitet sehr geringfügig und bekommt ca.80 Euro Netto.
Sie ist schwanger und ausgezählt zum 5.Oktober 2010. Wir besitzen fünf Eigentumswohnungen, wobei aber vier im Zuge einer Privatinsolvenz, bzw. von Pfändungen bereits zur Zwangsversteigerung angemeldet oder frei verkauft werden. Vermögen wird dabei nicht herausspringen, da alle finanziert wurden. Unser Ziel ist es die selbstbewohnte Eigentumswohnung zu halten und trotz aller widrigen Umstände scheint das auch zu gelingen.
Ab dem 1.November 2010 würde ich in Hartz 4 geraten und da ich langsam in Existenzängste gerate habe ich mich bereits umfangreich über Leistungen von Hartz 4 informiert.
Aber eines ist mir nach wie vor unklar.
Die selbstbewohnte Eigentumswohnung werden wir behalten können, zumal das Baby noch in der ALG I Phase geboren wird, die Wohnung nicht zu groß ist, und auch die abzutragenden Zinsen im Rahmen liegen. Die Tilgung könnten wir sicher selbst übernehmen, da wir bereits jetzt überflüssige Verträge und Vereine gekündigt haben. Mit den berechneten Hartz 4 Leistungen könnten wir auch mit Baby den Unterhalt meistern.
Aber eines ist mir völlig unklar. Da die Wohnung zu je 50% meiner Frau und mir gehört, weiß ich einfach nicht wie die zu tragenden Zinsen angerechnet werden.
Wir zahlen 421 Euro monatlich ab, wovon ungefähr 300 Euro Zinsen sind. Dazu kommen Hausgelder von 195 Euro, die zumTeil auch übernommen werden (Zumindest Heizkostenvorschuß und ähnliches), so das ungefähr 95 Euro Selbstbehalt bleiben.(z.B. Verwalterkosten, Rücklagen).
Da meine Frau nicht in Hartz 4 will, würden doch nur 50% der Unterkunftskosten übernommen werden, oder?

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten

Torsten

P.S. Fragen zu Eigentumsbehalt klingen immer wieder nach Sozialschmarotzer. Ich möchte aber an dieser Stelle bemerken das ich wirklich allerhand anstelle um wieder in Lohn und Brot zu kommen. Die anstehende Privatinsolvenz ist dabei nicht eben hilfreich.
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  #2  
Alt 15.03.2010, 12:02
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Beiträge: 3.307
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Wie Deine Frau will nicht "in Hartz IV"?

Ihr seit eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft, d.h. ihr bekommt beide bzw. dann alle 3 ALG2 oder keiner.
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  #3  
Alt 15.03.2010, 12:08
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Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 2
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Hm,

wenn das so ist hat sich meine Frage ja eigentlich erledigt. Hm, irgendwie habe ich das so gar nicht gesehen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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