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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 05.04.2009, 10:34
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Beiträge: 1
Standard Kündigung vom Vermieter

Hallo an Alle!

Ich wohne mit meinen Lebenspartner in einen kleinen Einfamilienhaus zur Miete, welches vom Vermieter verkauft wurde. Nun haben uns die neuen Eigentümer eine Kündigung geschrieben, allerdings ohne Angabe eines Kündigungsgrundes. Da die Kündigung ja so nicht rechtens ist hab ich nun folgende Frage:

Erkennt die Arge einen Umzug aufgrund einer solche Kündigung als notwendig an? Da wir dieser Kündigung ja aufgrund des fehlenden Grundes wiedersprechen könnten. Würde die Arge in diesem Fall die Kosten des Umzuges übernehmen, sowie eine eventuell anfallende Kaution?

Danke für eure Hilfe!
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  #2  
Alt 13.04.2009, 09:56
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Ort: Bayern
Beiträge: 281
Standard

Warum sollte die Arge das tun, wenn die Kündigung nicht rechtskräftig ist?
In der Regel wird sie das auch nicht. Ihr müsst widersprechen.
__________________
Grüße vom Engel
http://www.sozialhilfe24.de/forum/gr...nd-vaeter.html
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