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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 17.03.2010, 18:13
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Frage Kosten für Unterkunft und Heizung stimmen nicht!

Hallo,

ich bin über 25 Jahre, beziehe Hartz IV und lebe bei meinen Eltern, habe dort ein 11,5m² Zimmer, benutze die Küche und das Badezimmer um mich zu verpflegen und zu waschen.
Bekomme vom Arbeitsamt 359euro Regelsatz und 104,20euro für Unterkunft/Heizkosten.
Ich bezahle jeden Monat meinen Eltern 104,20euro MIETE!

Im Februar musste ich den Antrag auf Hartz IV neu stellen, nach ein paar Wochen bekam ich ein Brief vom Arbeitsamt, ich soll bitte ein paar Sachen nachreichen.
Und zwar die Anlage HG. Was mich stutzig gemacht hat, dort stand "zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft" und die Nachweise über Wasser, Abwasser, Grundsteuer etc. (Hauseigentümer sind meine Eltern)
Ich lebe doch in einer Bedarfsgemeinschaft, oder nicht?? Warum dann Anlage HG??

Nach der neuen Berechnung bekomme ich nun den Regelsatz von 359euro und nur noch 24,73euro für Unterkunft/Heizkosten.
Warum nur noch 24,73euro für Unterkunft/Heizung??
Auf Nachfrage beim Arbeitsamt, wurde mir gesagt das das schon so stimmt.
Das möchte ich nicht auf mich sitzen lassen und werde Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid einreichen.

Ist es richtig Widerspruch einzureichen, oder liege ich hier falsch??

Gruß
Alexander
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  #2  
Alt 17.03.2010, 19:40
Benutzerbild von Turtle1972
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Du lebst mit deinen Eltern nicht in einer BG, denn du bist über 25. Gehört das Haus den Eltern oder wohnen die auch zur Miete? Gibt es einen Mietvertrag?

Ich gehe davon aus, das Haus gehört deinen Eltern und man akzeptiert die von dir angegebene "Mietzahlung" nicht mehr, sondern rechnet dir nur noch 1/3 der Belastung der Eltern an.

Turtle
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  #3  
Alt 17.03.2010, 20:03
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Das Haus gehört meinen Eltern und ich habe mit ihnen einen Mietvertrag abgeschlossen.

Sowas in der Richtigung haben die mir gesagt 1/3 der Belastung.
Aber von 104,20euro auf 24,73euro ist schon heftig.

Ich kann die Miete jetzt nicht mehr bezahlen.
Was kann ich nun tun?

Gruß
Alexander
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  #4  
Alt 17.03.2010, 20:25
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Wenn das Amt nur 24 Euro anerkennt, haben deine Eltern eine Hausbelastung von 72 Euro (nachgewiesen). Logisch, dass das Amt da nicht über 100 Euro anerkennen will, weil es dann quasi die Kosten deiner Eltern auch noch mit übernimmt. Oder werden die Mieteinnahmen beim Finanzamt angegeben? Wobei die Wohnung, die du bewohnst, schlecht anderweitig vermietbar sein dürfte, so ohne Wohnungstür und mit gemeinsamer Küche und Bad.

Du kannst natürlich in Widerspruch und Klage gehen, wenn du das möchtest.

Turtle
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  #5  
Alt 17.03.2010, 20:42
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Beim Finanzamt sind 104.20euro an Mieteinnahmen angegeben.

Bringst das in meinem Fall wenn ich Widerruf einreiche?

Wenn ich das richtig verstehe ergibt Kaltmiete und Nebenkosten = Warmmiete
Die 24,73euro sind doch nur Nebenkosten.
Wo bleibt also die Kaltmiete?

Gruß
Alexander
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  #6  
Alt 17.03.2010, 20:54
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Man geht offensichtlich davon aus, dass ihr den Mietvertrag nur abgeschlossen habt, damit deine Eltern Kohle machen, also ohne die Absicht, regulär zu vermieten (oder würde man auch an Fremde vermieten?). Man betrachtet euch als Haushaltsangehörige und handelt dann nach der BSG Rechtsprechung, wonach bei Haushaltsangehörigen die Miet- oder Hausbelastung kopfteilig verteilt wird.

Gab es den Mietvertrag schon vor ALG 2 Bezug oder wurde der erst geschlossen, als du ALG 2 beantragt hast?

Turtle
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  #7  
Alt 17.03.2010, 20:57
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Da das Zimmer keine eigene Wohnungstür hat, vermieten sie lieber an Angehörige, statt Fremde durchs Haus laufen zulassen.
Vor ALG2 hatte ich schon den Mietvertrag und bezahlt an meine Eltern Miete!
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  #8  
Alt 17.03.2010, 21:00
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Ist es dein Kinderzimmer, was man dir vermietet?

Wie schon gesagt: Es gibt Urteile für und wider Verwandtenmietverträge. Du kannst versuchen, über Widerspruch und Klage etwas zu erreichen. Ob du aber Erfolg haben wirst: keine Ahnung.

Turtle
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  #9  
Alt 17.03.2010, 21:03
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Ja, es ist mein ehemaliges Kinderzimmer!
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