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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, Suche dringend Hilfe oder Information?!? In einem Verfahren auf einstweilige Anordnung beim SG bezüglich Einstellung der gesamten Leistung ohne Begründung, äußerte sich die Arge wie folgt: "Es müssen erst die Umstände der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft geklärt werden", wurde von der Vorsitzenden vorgeschlagen zumindest die Kosten für Unterkunft und Heizung nach der Kopfteil Regelung weiter zu bezahlen. Vormals 265,50 € danach also 132,50 €. Eine Entscheidung ist noch nicht erfolgt, zudem war die Arge nicht damit einverstanden auch nur die Hälfte zu bezahlen. Ich bin seit 2 Jahren mit einer Ausländerin verheiratet. Angemeldeter Wohnsitz meiner Frau Polen, Einreise im Oktober 2010 nach dem EU Freizügigkeitsgesetz, ständiger Aufenthalt Polen, kein Einkommen, kein Vermögen. Ich hatte im Nov. 2010 einen Unfall, weshalb sich meine Frau seither vorübergehend zur Pflege in meinem Haushalt in Deutschland aufhält. Bei Abgabe eines Folgeantrags im Februar, wo ich angab das sich meine Frau bei mir aufhält, stellte die Arge die Leistungen komplett ein. Die Vorsitzende meinte das ginge so nicht. Ich bin nun 3 Monate im Mietrückstand, Kündigung bereits angedroht. Sollte das SG nun tatsächlich nach der Kopfteil Regelung entscheiden, kann ich die Miete nicht mehr bezahlen und werde gekündigt. Gibt es Urteile zur Kopfteil Regelung für Ehepaare, ich konnte diese Regelung nur für Kinder oder Eltern im Haushalt finden? Ist die Kopfteil Regelung bei Ehepaaren rechtens, wenn der Ehepartner ohne Einkommen, Vermögen und Arbeitserlaubnis ist und kein Anspruch auf ALGII besteht? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe! |
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#2
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| Wieso sollte deine Frau als EU-Bürgerin in D keine Arbeitserlaubnis bekommen und demzufolge ALG 2 Anspruch haben? Warum macht ihr euch das Leben so schwer? Wovon lebt(e) sie überhaupt in Polen und was nutzt eine Heirat, wenn man weiterhin getrennt (und das nicht nur ein paar Meter entfernt) lebt? Ist eine Ehe nicht eine Lebensgemeinschaft, die auf ein dauerhaftes Zusammenleben ausgelegt ist? Wovon lebt ihr überhaupt, wenn es gar keine Leistungen für euch gibt? Dir gehts ja anscheinend nur um die Miete, von Verhungern ist keine Rede... Turtle |
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#3
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| Zitat:
2. Ich bereite gerade eine Firma dort vor und bin dort auch gemeldet. Welches Ehepaar sieht sich jeden Tag wenn der Mann auf Montage arbeitet, zur See fährt, oder auswärts beschäftigt ist etc., dann ist in deinen Augen eine Heirat wohl "NUTZLOS"? 3. Es geht um Kosten für Unterkunft und nicht um Sicherung des Lebensunterhalt. 4. Ja du hast daher Recht, wir verhungern nicht. Ich wollte hier eigentlich nicht über meine gewählte Lebensform diskutieren, sondern bat um Infos zur Kopfteil Regelung für Ehepartner. |
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#4
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| ALG 2 ist aber nunmal eine Leistung, die aus Regelsatz und KdU/Heizung besteht. In einem gerichtlichen Verfahren kann u. U. auch von gesetzlichen Regelungen abgewichen werden, besonders im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Und darum scheint es hier ja wohl zu gehen. Auch dort spielen die generellen Einkommensverhältnisse eine Rolle. Wer sollte euch Miete bezahlen wollen, wenn ihr 3000 Euronen verdient (beispielsweise)?! Du bist vielleicht lustig. Und wenn man (von nichts?) leben kann, kann man auch Miete bezahlen. Wenn du auch in Polen gemeldet bist, dann beantragt doch dort Hilfe. Bzgl. Arbeiterlaubnis: wo sollte es da Probleme geben?! Arbeitserlaubnis fuer polnische Arbeitnehmer in Deutschland? - Rechtsanwalt Polen Blog Bzlg. Polen und EU: EU-Erweiterung 2004 ? Wikipedia Du weißt schon, dass wir inzwischen 2011 haben?! Oder ist sie keine Polin?! Turtle |
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#5
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| Zitat:
und zum anderen qualifiziert nachzufragen oder zu beraten. Mit beiden scheinst du offensichtlich Schwierigkeiten zu haben. "Hallo...., Karneval ist vorbei, realisiert"!?! Zitat:
"Wenn man nach Polen durch das EU Freizügigkeitsgesetzt einreist, ist die Person sicher keine Polin". Zitat:
Zitat:
Hier geht es nur um die KdU und nochmal zum mitschreiben um die Kopfteil Regelung für Ehegatten. Zitat:
Danke für die aufschlussreichen Infos! |
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#6
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| Ich arbeite an meiner Arbeitsstelle. Und nichts weiter. Und wenn du nicht schreibst, dass mit Einreise nach EU-Freizügigkeitsgesetz die Einreise in Polen und nicht in Deuschland gemeint ist, dann solltest du mal dein großes Maul halten. Du scheinst offensichtlich Schwierigkeiten damit zu haben, etwas zu verdauen, was dir nicht in den Kram passt. Daran solltest du dich aber schnellstens gewöhnen. Ansonsten wirst du nämlich überall auf Granit beißen. Hier ist nämlich kein Kindergarten. Hast du das jetzt verstanden? Turtle |
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#7
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| So ein Auftreten kannst Du woanders an den Tag legen! Hier nicht!!!!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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| Stichworte |
| ehepaare, kopfteil regelung, kündigung, miete |
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