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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| hallo. ich bezog 78 Wochen Krankengeld, bin ausgesteuert, habe 240 Tage bis 21.10.09 ALG 1 bezogen und muß nun ALG 2 beantragen. Ich lebe dauernd getrennt, habe 2 Kinder 12 u.16 Jahre und zahle z.Zt. keine Unterhalt. Ich lebe seit 8 Monaten bei meiner Freundin in deren Wohnung, bin dort gmeldet stehe aber nicht im Mietvertrag. Sie ist berufstätig und verdient ca.1300€ netto. Die Miete beträgt 380€ zzgl 140€ Nebenkosten. Ich überweise ihr monatlich 300€ quasi als Mietanteil. Nun bin ich ja noch kein ganzes Jhr mit ihr zusammen und es gibt dort die Regelung: § 7 Abs. 3a SGB II bestimmt nunmehr eine Beweislastumkehr bei der Prüfung, ob eine eheähnliche oder partnerschaftsähnliche Gemeinschaft gegeben ist. Eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft wird jetzt vermutet, wenn die Partner a) länger als ein Jahr zusammenleben, Nun meine Fragen: Was steht mir an Kosten für Unterkunft zu? 1. während des laufenden Jahres 2. nach Ablauf eines Jahres der Partnerschaft Bekomme ich den Grundbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und danke für Eure Antwort. LG |
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#2
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| Ihr bildet trotzdem eine Bedarfsgemeinschaft und werdet zusammen berechnet, sprich das Einkommen Deiner Freundin wird angerechnet. Weitergehende Infos findest Du im entsprechenden Unterforum! Ausserdem kannst Du mal den ALG II-Online-Rechner nutzen!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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| Stichworte |
| haushaltsgemeinschaft, kosten für unterkunft, wohngemeinschaft |
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