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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Guten Morgen, Können die Kosten für Übernahme der Kaution auch dann gewährt werden wenn der Antragsteller keinen Anspruch auf ALG II hat. Die Betreffende Person bekommt 636,90€ ALG I und kann durch Antrag auf Wohngeld ALG II abwehren. Jedoch kann er die Kosten für die Kaution nicht aufbringen hat auch niemanden der ihm dieses Geld leihen könnte. Kann im Härtefall eine Kaution die ja meines Wissens nach nur als Darlen gewährt wird, dann auch gewährt werden. Er musste umziehen da ihm sein Vermieter gekündigt hat und die Kaution aus dieser Wohnung wurde einbehalten, da noch Mietschulden offen waren. Lg |
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#2
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| Nein, ALG I-Empfänger können kein Darlehen für Kaution bekommen. Man darf aber die Kaution an den Vermieter in 3 Raten zahlen. Das ist gesetzlich so geregelt.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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