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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo ihrs, Habe mich seit Tagen versucht hier durchzuwurschteln um ein wenig mehr zu erfahren. Leider verwirrt mich das alles nur mehr als es mich weiter bringt. Zu meiner Situation: Ich habe mich von meinem Mann getrennt und nun muss ich bis Ende Nov hier aus unserer gemeinsamen Wohnung raus. Ich selber befinde mich in einer Ausbildung, in welcher ich mir nicht wirklich eine eigene Wohnung leisten kann. Nun hab ich mittlerweile bestimmt 15 Wohnungen hier in der Stadt angeschaut (und nicht nur im Internet) wobei keine annähernd dem entsprochen hatte was man sich von einer Wohnung erwartet. Jetzt habe ich endlich eine gefunden , jedoch ist sie mit 210 euro Kaltmiete mit 12 Euro zu teuer. Jedoch muss ich dazusagen, dass es bisher die einzigste Wohnung war, in welche ich meine Möbel unterbekommen würde. Die anderen wären so gewesen das ich bei 70 % von denen meine küche (und die besteht nur aus 5-6 Teilen incl Spüle und Herd) gerade mal die Hälfte (wenn überhaupt) an Küche reinbekommen würde. Diese Wohnungen waren jedoch mit 270-290 Warmmiete günstiger als die welche ich gerne haben möchte. Könnte noch eine andere Gründe liefern was mich hindert dort einzuziehen, aber okay zurück zum Thema. Jetzt zu meiner Frage, da ich mir durch die Lage der Wohnung die Monatsgebühr von 40 euro für Staßenbahn sparen würde, wie groß wären meine Chancen das ich die 12 Euro draufzahlen könnte. Gut dazu kommt nun das ich immer noch verheiratet bin, aber da mein Mann seit 1 Jahr insolvenz ist, wurde mir vom Anwalt gesagt das ich wohl nichts von ihm bekomme, und diese Entscheidung ob Unterhalt jedoch bis zu nem halben Jahr dauern kann.Deswegen is der Gang zum Arbeitsamt und Antrag auf Aufstockung durch Hartz 4 für mich gerade die einzigste Lösung. Bin zur Zeit ein wenig verzweifelt, arbeite jeden Tag bis 17 Uhr und die Öffnungszeiten des Arbeitsamtes machen mir das Leben nun nicht wirklich einfacher. Wäre froh wenn jmd helfen koennte, da ich echt Angst hab Ende Nov auf der Straße zu sitzen. Wuerde lieber die 12 Euro draufzahlen ,als 40 Euro Straßenbahn ausgeben jedoch weiß ich nicht wie sie reagieren. LG Summer |
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#2
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| Um was für eine Ausbildung handelt es sich? Bei einer schulischen Ausbildung wäre ggfs. Bafög möglich, bei einer betrieblichen Ausbildung Bab. |
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#3
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| es handelt sich um eine Duale Ausbildung. Auf der Hand hab ich 357 Euro raus, nach den Abzügen, und bevor die Frage kommt, ich bin selber 26 Jahre. |
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#4
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| ALGII bekommst du nicht, du bist ja in Ausbildung. Du solltest checken, welche der BAB Ausbildungsfinanzierungen möglich sind. http://www.studilux.de/studienfinanz...oerderung.html |
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#5
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| da ich schon mal fuer eine Ausbildung BAB bekommen habe, meinte das Arbeitsamt schon vor Beginn der Ausbildung (ging darum inwiefern ich förderfähig bin, da mein Chef einen 2 Mann Betrieb hat), dass ich kein Anrecht mehr habe auf diese Art der Unterstützung. |
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#6
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| Dann siehts schlecht aus. Es gibt ja auch kein Kindergeld mehr. |
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#7
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| genau das ist durch Heirat weggefallen seit 2007, aber es geht ja darum inwiefern die Chancen stehen, denn BAB bekomme ich nicht, also muesste ich als Aufstockung ja Hartz 4 bekommen. Dies ist ja sogar als Bafög und BAB Bezieher möglich. |
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#8
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| Nein, keine Chance auf ALG 2. Auch nicht auf den Mietzuschuss, da du dafür BAB bekommen müsstest. Turtle |
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#9
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| Zitat:
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#10
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| Nochmal ganz verständlich: es gibt KEIN ALG 2 für dich, NOCH NICHTMAL den Mietzuschuss, den Azubis bekommen können. Denn um den Mietzuschuss für Azubis von der ARGE bekommen zu können, müssen die Azubis BAB oder Bafög bekommen. Turtle |
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| hartz4, teuer, trennung, umzug |
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