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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#11
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| Sry aber das ist erstmal nen Harter Brocken für mich... Denn immerhin kann ich nichts dafür das ich kein BAB mehr bekomme. Mir steht es einfach nicht mehr zu: "BAB wird grundsätzlich nur für die erste Ausbildung geleistet. " Jedoch verstehe ich nicht ganz warum auf einmal keiner mehr zuständig sein soll, immerhin bin ich dadurch def. hilfebedürftig? (Mal abgesehen davon das ich nen ähnlichen Fall kenne wo nur deswegen Hartz 4 gezahlt wurde, weil diejenige keinen anspruch an Bafög bzw. BAB hatte) So aber es geht ja weiterhin um das Problem Wohnung, und ob es wirklich so ein Problem ist das sie 12 Euro zu teuer ist. Ich muss so schnell wie möglich endlich ne wohnung bekommen, mir bleiben leider nur noch 4 Wochen *seufz* *langsam echt verzweifelt |
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#12
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| Zitat:
Du kannst gern nachlesen, dass die höchste gerichtliche Instanz, nämlich das BSG das auch so sieht: Kein Arbeitslosengeld II fr die Zweitausbildung Vor Gericht 123recht.net Viele SBs mögen das falsch machen, halten den Azubilohn für eine geringfügige Tätigkeit oder sonstwas, aber falsch ist eben falsch und bleibt falsch und wenns irgendwann wem auffällt, dann gibts nichts mehr. Der Gesetzgeber hat die Förderung von Ausbildung mit ALG 2 ausgeschlossen, weil ALG 2 keine Ausbildungsförderleistung ist. Dazu gibt es Bafög und BAB. Letztendlich hast du bereits eine Ausbildung und kannst arbeiten gehen. Aus der Sicht des Gesetzgebers und des Steuerzahlers ist deine Zweitausbildung schlichtweg Luxus. Im Übrigen kann in Härtefällen auch bei Zweitausbildung BAB gewährt werden. Turtle |
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| hartz4, teuer, trennung, umzug |
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