| |
| |||||||
| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen, ich habe der ARGE anstatt eines Mietvertrages (verloren) eine Mietbescheinigung vorgelegt. Hier trug der Vermieter die Gesamtmiete ein und die ganzen Umlagen fasste er mit einer Klammer zusammen und schrieb einen Betrag dahinter. Anders war es im vollständigen Mietvertrag auch nicht ausgeführt. Nun muss ich wieder zum Vermieter, da er bescheinigen muss wie das Warmwasser aufbereitet wird und das der Strom nicht in der Miete enthalten ist. Außerdem soll ich meinen kompletten Mietvertrag vorlegen. Was soll denn das? In der Mietbescheinigung steht ja schon alles drin und dann noch genauer als im Mietvertrag? Ist das reine Schikane? Ich bin nämlich an ein ganz besonderes Exemplar von Sachbearbeiter geraten .Bin ich verpflichtet zusätzlich zur Mietbescheinigung auch den Mietvertrag vorzulegen? viele grüße räubertochter |
|
#2
| |||
| |||
| Eigentlich ist das was ganz normales und wo ist das Problem?Laß dir von Vermieter noch einen ausstellen und kopier das ganz und geb es dem Sachbearbeiter. Oder hast du irgendwas zu verbergen? Also versteh mich bitte nicht falsch aber ich weiß nicht wo das Problem ist den Mietvertrag vorzuzeigen. |
|
#3
| ||||
| ||||
| Der Vermieter hat ja sicher auch ein Exemplar des mit Dir geschlossenen Mietvertrages. Bitte ihn um eine Kopie und alles ist gut.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#4
| |||
| |||
| Steht denn in der Mietbescheinigung drin, wie WW aubereitet wird und das Strom exklusive ist? Denn das sind Faktoren die zur Berechnung der Kosten der Unterkunft wichtig sind, da man strom und Warmwasser selber aus dem Regelsatz zahlen muss. |
|
#5
| |||
| |||
| in der mietbescheinigung ist vermerkt, dass strom exklusive ist und warmwasse mit einem durchlauferhitzer aufbereitet wird... vom vermieter habe ich einen mietvertrag bekommen und den in kopie abgegeben und alles war kein problem mehr |
|
#6
| ||||
| ||||
| Aus eigener Erfahrung kann ich die Arge verstehen, dass sie den Mietvertrag verlangen.
__________________ Gruß holly |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| mietvertrag |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Alkoholismus & die ARGE (Sanktionen, Rechte, etc.) | Oli | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 26 | 26.02.2010 15:34 |
| Kindergeldnachzahlung, Arge will Geld zurück | cerise | Hartz IV 4: U 25 | 13 | 18.12.2009 09:12 |
| Arge Fordert Geld Zurück - Wie Gegen Vorgehen? | PK310588 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 9 | 10.09.2009 23:27 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Trotzdem mit neuem Mietvertrag zur alten ARGE | sunnygirl | Kosten der Unterkunft | 2 | 19.07.2009 09:18 |