Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 15.02.2010, 08:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2010
Beiträge: 9
Standard kompletter Mietvertrag für die ARGE?

Hallo zusammen,
ich habe der ARGE anstatt eines Mietvertrages (verloren) eine Mietbescheinigung vorgelegt. Hier trug der Vermieter die Gesamtmiete ein und die ganzen Umlagen fasste er mit einer Klammer zusammen und schrieb einen Betrag dahinter. Anders war es im vollständigen Mietvertrag auch nicht ausgeführt. Nun muss ich wieder zum Vermieter, da er bescheinigen muss wie das Warmwasser aufbereitet wird und das der Strom nicht in der Miete enthalten ist. Außerdem soll ich meinen kompletten Mietvertrag vorlegen.
Was soll denn das? In der Mietbescheinigung steht ja schon alles drin und dann noch genauer als im Mietvertrag? Ist das reine Schikane? Ich bin nämlich an ein ganz besonderes Exemplar von Sachbearbeiter geraten .
Bin ich verpflichtet zusätzlich zur Mietbescheinigung auch den Mietvertrag vorzulegen?

viele grüße
räubertochter
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.02.2010, 08:25
Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 97
Standard

Eigentlich ist das was ganz normales und wo ist das Problem?Laß dir von Vermieter noch einen ausstellen und kopier das ganz und geb es dem Sachbearbeiter.
Oder hast du irgendwas zu verbergen?
Also versteh mich bitte nicht falsch aber ich weiß nicht wo das Problem ist den Mietvertrag vorzuzeigen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.02.2010, 08:30
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Der Vermieter hat ja sicher auch ein Exemplar des mit Dir geschlossenen Mietvertrages. Bitte ihn um eine Kopie und alles ist gut.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 15.02.2010, 08:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.307
Standard

Steht denn in der Mietbescheinigung drin, wie WW aubereitet wird und das Strom exklusive ist?

Denn das sind Faktoren die zur Berechnung der Kosten der Unterkunft wichtig sind, da man strom und Warmwasser selber aus dem Regelsatz zahlen muss.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 14.03.2010, 22:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2010
Beiträge: 9
Standard

in der mietbescheinigung ist vermerkt, dass strom exklusive ist und warmwasse mit einem durchlauferhitzer aufbereitet wird...
vom vermieter habe ich einen mietvertrag bekommen und den in kopie abgegeben und alles war kein problem mehr
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 15.03.2010, 08:19
Benutzerbild von holly8
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 466
Standard

Aus eigener Erfahrung kann ich die Arge verstehen, dass sie den Mietvertrag verlangen.
__________________
Gruß holly
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
mietvertrag

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alkoholismus & die ARGE (Sanktionen, Rechte, etc.) Oli Hartz IV 4 - ALG II 2 26 26.02.2010 15:34
Kindergeldnachzahlung, Arge will Geld zurück cerise Hartz IV 4: U 25 13 18.12.2009 09:12
Arge Fordert Geld Zurück - Wie Gegen Vorgehen? PK310588 Hartz IV 4 - ALG II 2 9 10.09.2009 23:27
Alleinerziehend / Alleinstehend Trotzdem mit neuem Mietvertrag zur alten ARGE sunnygirl Kosten der Unterkunft 2 19.07.2009 09:18


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:26 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0