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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, und zwar hoffe ich das mir jemand weiter helfen. Bekomme arbeitslosengeld2 und möchte gerne mit meiner Tochter aus meiner alten in eine neue wohnung ziehen.(Grund:weil ich von einem Hausbewohner belästigt werde).Habe ein Wohnungsangebot an die ARGE geschickt und mir wurde nach 2 Wochen die neue Wohnung auch zugesichert und nun mein Problem, anbei ist ein Schreiben zur Kenntnisnahme,das ich unterschreiben und zurücksenden soll.In diesem Schreiben steht: Im vorgelegten Mietangebot für die Wohnung............ist die Mietpreisobergrenze nach den Richtlinien der Stadt.....bei Bruttokaltmiete(Grundmiete+kalte Betriebskosten)erreicht. Sie werden darauf hingewiesen, dass Mieterhöhungen und Betriebskostennachzahlungen nicht berücksichtigt werden können. Nun meine Frage ich verstehe das so , das mit der Mieterhöhung ist mir klar aber das ich wenn ich umziehe in eine angemessene Wohnung nicht mehr die Betriebskostennachzahlung bezahlt bekomme , das verstehe ich nicht???? ![]() Würde mich sehr um eine Antwort freuen |
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#2
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| Ja, das verstehst du richtig. Denn mit der Bertiebskostennachzahlung und der daraus resultierenden Erhöhung der Nebenkosten würde die Miete auch die Angemessenheitsgrenze überschreiten. |
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#3
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| Verstehen tu ich es immer noch nicht warum ich dann die Jahresabschlussrechnung selber bezahlen müsste wenn diese Wohnung genau so viel kostet 371 Euro wie alte Wohnung, ist ja nicht so das sie zu teuer wäre??? |
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#4
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| oder ist es so gemeint fals die Miete sich erhöht das ich dann die Jahres-Betriebskostenabrechnung selber tragen muss. |
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#5
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| Weil diese Miete offensichtlich schon die Mietpreisobergrenze erreicht hat. Steht ja auch da, hast du selber zitiert. |
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#6
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| Kann das sein weil die Grundmiete 14 Euro zu teuer ist,also 230 euro statt 216euro , bekomm ich dann die ganze Jahresabrechnung nicht bezahlt. Oder wie soll ich das verstehen. Sorry das ich nochmal fragen muss aber???? |
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#7
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| Zitat:
Zitat:
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#8
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| Schau mal ich darf doch 306Euro haben ohne die heizkosten -Kalte nebenkosten75Euro+230Euro Grundmiete sind bei mir 305 Euro, da kann ich doch nicht drüber sein???? |
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#9
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| Sowie Du selbst geschrieben hast und Dich Grubenpony zitiert hat, heisst das ganz einfach: Die Wohnung liegt am oberen Limit was die Bruttoklatmiete (Kaltmiete + Kalte Betriebskosten) angeht. Sollten diese sich in einem Jahr erhöhen oder eine Nachzahlung fällig werden, musst Du das selber bezahlen, da wie Du ja selber schreibst und Dich Grubenpony zitiert die Wohnung am Limit liegt. |
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#10
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| Was liegt den da dann unter dem Limit wenns se kalt 306 euro kosten darf und sie kostet 305 euro. Ich dachte vieleicht so kann man das Schreiben auch verstehen, das wenn sich jetzt die Miete erhöht , das ich dann die ERhöhte Miete zahlen muss und Die Jahres-Betriebskostenabrechnung-das ist mir klar.Aber sie liegt ja im Rahmen, da kann ich doch nicht noch die Jahreskosten zahlen. |
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| Stichworte |
| mietangebot, nebenkosten, nebenkostennachzahlung, umzug |
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