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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #11  
Alt 23.08.2009, 13:46
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von lenamausi Beitrag anzeigen
Was liegt den da dann unter dem Limit wenns se kalt 306 euro kosten darf und sie kostet 305 euro. Ich dachte vieleicht so kann man das Schreiben auch verstehen, das wenn sich jetzt die Miete erhöht , das ich dann die ERhöhte Miete zahlen muss und Die Jahres-Betriebskostenabrechnung-das ist mir klar.Aber sie liegt ja im Rahmen, da kann ich doch nicht noch die Jahreskosten zahlen.

So langsam entgleitet mir der Faden.

Du bekommst deine Miete inkl. Betriebskosten bezahlt. Sofern du jedoch eine Betriebskostennachzahlung bekommst, wird diese NICHT von der Arge übernommen und auch nicht evtl. folgende Mieterhöhungen.
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  #12  
Alt 23.08.2009, 13:55
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Beiträge: 8
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entweder verstehst du mich nicht oder ich dich immer noch nicht.
du sagst immer muss ich selber bezahlen meine jahresabrechnung, da frag ich mich doch warum ich diese, in dieser wohnung wo ich noch immer wohne nicht bezahlen musste und ich bin leider mit meinen nebenkosten und heizkosten jedes jahr drüber.
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  #13  
Alt 23.08.2009, 19:12
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Beiträge: 8
Ausrufezeichen

Jemand da , der mir das noch einmal erklären kann???
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  #14  
Alt 24.08.2009, 10:27
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Wozu? Es ist alles erklärt! Warum das Amt es bei der alten Wohnung anders gehalten hat (wahrscheinlich, weil es versäumt hat, dich entsprechend zu belehren): woher sollen wir das wissen.

Fakt ist aber, dass du entsprechend dem Schreiben des Amtes zukünftig nichts mehr weiter zur Miete dazu bekommst, als du monatlich momentan erhältst.

Turtle
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Stichworte
mietangebot, nebenkosten, nebenkostennachzahlung, umzug

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