Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 25.08.2009, 12:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2009
Beiträge: 1
Standard kein unterkunftskosten bei mietvertrag bei den eltern ???

hallo

kurz zur sachlage

ich bin bin zum 01.09.09 von brandenburg nach bremen gezogen und habe mir den umzug gehnemigen lassen von brandenburg und auch einen aufhebungsbescheid zum 31.08.09 bekommen. ich beantragte eine ortsabwesenheit das ich zuvor schon zum amt in bremen gehen kann um dort einen neuantrag zu stellen. ich habe hier in bremen erstmal befristet bis ich eine eigene wohnung gefunden habe, einen mietvertrag von meinen eltern bekommen die ein eigentumshaus haben. ich habe in dessen haus 2 eigene zimmer -wohnzimmer - schlafzimmer mit gemeinsammer küchennutzung und WC. Unterhaltsansprüche gibt es nicht da ich schon 31 jahre alt bin und eine abgeschlossene berufsausbildung habe.
zum fall:
nachdem ich in bremen meinen neuantrag abgeben wollte, sagte der bearbeiter der leistungsabteilung zu mir, das ich die kosten für unterkunft nicht bekomme, da es sich bei meinem vermieter um meine eltern handelt.
er beruft sich auf §22sgbII das ich einen untermietvertrag habe und mit meinen eltern in einer bedarfsgemeinschaft wohnen würde. dies ist aber nicht der fall, ich habe einen mietvertrag von meinem eltern und keinen untermietvertrag. jetzt will der bearbeiter bevor er mir die kosten für unterkunft bearbeitet von meinen eltern ( vermieter) sämtliche unterlagen haben wie einkommen - kreditverträge/zinsen - eigentumsnachweis etc.
selbst nach dem ich ihm sagte das ich keine bedarfsgemeinschaft mit meinen eltern führe und keinen untermietvertrag sondern mietvertrag habe, wollte er nicht weiter mit mir reden und verlangt das ich eine bogen zur bedarfsgemeinschaft ausfüllen soll und will wie gesagt die geforderten unterlagen von meinen eltern.

ich denke das er sich auf folgende rechtssprechung beruft die ich im netz gefunden habe, aber nichts mit mir zu tun hat, hier der link

http://www.diakonie-rwl.de/cms/media//p ... 289%29.pdf

meine frage ist: kann er die kosten für unterkunft verwähren weil ich einen mietvertrag bei meinen eltern habe und keinen seperaten eingang zum haus ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 25.08.2009, 18:38
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

Wenn du tatsächlich keine abgeschlossene Wohnung hast im Haus (und das klingt so, da du ja Küche und Bad deiner Eltern mitbenutzt), dann bist du tatsächlich Untermieter und ihr seid eine Haushaltsgemeinschaft.

Anscheinend soll jetzt die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II geprüft werden. Der könnt ihr aber widersprechen. Es gibt dazu auch die Anlage HG, die du mit einreichen solltest. Das Formular findest du in meinem Link in der Signatur.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wieviel KU an volljährigen Schüler ginaxyz Kindesunterhalt 43 06.08.2010 12:54
Probleme mit Eltern, muss Ausziehen aka Diva Hartz IV 4: U 25 15 26.08.2009 16:01
BAB problem mit Eltern. Brauche dringend einen Rat. AzubiIT2009 BAB und sonstige Ausbildungsförderung 8 14.07.2009 09:51
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Amt verlangt Einkommensnachweis der Eltern vom Partner des Antragstellers Anopheles Hartz IV 4: U 25 5 24.06.2009 18:57
Hilfestellung im Fall: Ich gegen meine Eltern menti200 Hartz IV 4: U 25 12 20.01.2009 15:45


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:23 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0