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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| hallo kurz zur sachlage ich bin bin zum 01.09.09 von brandenburg nach bremen gezogen und habe mir den umzug gehnemigen lassen von brandenburg und auch einen aufhebungsbescheid zum 31.08.09 bekommen. ich beantragte eine ortsabwesenheit das ich zuvor schon zum amt in bremen gehen kann um dort einen neuantrag zu stellen. ich habe hier in bremen erstmal befristet bis ich eine eigene wohnung gefunden habe, einen mietvertrag von meinen eltern bekommen die ein eigentumshaus haben. ich habe in dessen haus 2 eigene zimmer -wohnzimmer - schlafzimmer mit gemeinsammer küchennutzung und WC. Unterhaltsansprüche gibt es nicht da ich schon 31 jahre alt bin und eine abgeschlossene berufsausbildung habe. zum fall: nachdem ich in bremen meinen neuantrag abgeben wollte, sagte der bearbeiter der leistungsabteilung zu mir, das ich die kosten für unterkunft nicht bekomme, da es sich bei meinem vermieter um meine eltern handelt. er beruft sich auf §22sgbII das ich einen untermietvertrag habe und mit meinen eltern in einer bedarfsgemeinschaft wohnen würde. dies ist aber nicht der fall, ich habe einen mietvertrag von meinem eltern und keinen untermietvertrag. jetzt will der bearbeiter bevor er mir die kosten für unterkunft bearbeitet von meinen eltern ( vermieter) sämtliche unterlagen haben wie einkommen - kreditverträge/zinsen - eigentumsnachweis etc. selbst nach dem ich ihm sagte das ich keine bedarfsgemeinschaft mit meinen eltern führe und keinen untermietvertrag sondern mietvertrag habe, wollte er nicht weiter mit mir reden und verlangt das ich eine bogen zur bedarfsgemeinschaft ausfüllen soll und will wie gesagt die geforderten unterlagen von meinen eltern. ich denke das er sich auf folgende rechtssprechung beruft die ich im netz gefunden habe, aber nichts mit mir zu tun hat, hier der link http://www.diakonie-rwl.de/cms/media//p ... 289%29.pdf meine frage ist: kann er die kosten für unterkunft verwähren weil ich einen mietvertrag bei meinen eltern habe und keinen seperaten eingang zum haus ? |
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#2
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| Wenn du tatsächlich keine abgeschlossene Wohnung hast im Haus (und das klingt so, da du ja Küche und Bad deiner Eltern mitbenutzt), dann bist du tatsächlich Untermieter und ihr seid eine Haushaltsgemeinschaft. Anscheinend soll jetzt die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II geprüft werden. Der könnt ihr aber widersprechen. Es gibt dazu auch die Anlage HG, die du mit einreichen solltest. Das Formular findest du in meinem Link in der Signatur.
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