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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 05.06.2009, 18:09
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Beiträge: 6
Frage KdU bei WOhngemeinschaft?

Hallo!

Ich habe jetzt - nach laengerer Zeit - ENDLICH! alle Unterlagen zusammen.

Kurz zu mir: 21 Jahre, mache mein Abitur nach, wohne nicht mehr im Elternhaus aufgrund persoenlicher Probleme. Ist aber alles geklaert, da ich schon einmal Leistungen bezog. Nebenbei hab ich auch noch einen Nebenjob (Gleitzone, 400 - 800 Euro) und beziehe Kindergeld!

Problem:
Wohne jetzt in einer Wohngemeinschaft. In einem anderen Bezirk Berlins. Deswegen: Aufhebungsbescheid und jetzt halt "Neu"Anmeldung im neuen JobCenter.

Anlage WE usw. ist ausgefüllt.

Hauptmietvertrag & Untermietvertrag liegen in Kopie vor.

Meine Frage dreht sich um die KdU. Was muss ich da jetzt genau eintragen?

Kurz zur WG:
3 Zimmer + Küche, Bad, Flur, davon 1x Zimmer von mir, 1x Zimmer von meinem Mitbewohner, 1x Gemeinschaftszimmer (Wohnzimmer).

zu A.1:
"Gesamtgröße der Wohnung / des Hauses"
- > Gesamtgrüße der GESAMTEN Wohnung? Oder nur von meinem Zimmer? Nachher wird nicht bewilligt weil der Anteil zu groß ist.

"Anzahl der Räume" -> 1, 1.5 oder 3? (3= gesamte Wohnung, 1: mein Zimmer, 1.5: Mein Zimmer und Wohnzimmer, an dem ich auch 1/2 Recht habe, genau wie mein anderer Mitbewohner).

"davon Wohnflächenanteil" -> Genau das selbe .. mein Zimmer, oder alles, oder wie?

zu C.1
"Wieviele Personen leben in der Wohnung/ Im Haus insgesamt"?


ARGE schreibt dazu wenigstens etwas im Merkblatt:
"Anzahl der Personen in der Wohnung/im Haus-halt insgesamt
Geben Sie bitte die Anzahl der insgesamt in der Wohnung/in dem Haus lebenden Perso-nen an, also auch Personen, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Die Angabe ist erforderlich, weil jeder Person ein entsprechender Mietanteil zugerechnet wird. Nicht anzugeben sind hingegen Mitglieder einer Wohngemeinschaft."



Gehe ich also recht in der Annahme, dann in diesem Fall eine 1 dort einzutragen?


Bin für eure Hilfe dankbar.

Wollte das am Montag dann per Post rausschicken (Auch seltsam., aber wurde mir vom Mitarbeiter vor Ort so empfohlen, da ich halt wenig Zeit hab (Schule & Nachmittags Nebenjob).

Nun denn! Schoenes Wochenende, und in Hoffnung, bis zum Sonntag ABend eine Antwort erhalten zu haben.. auch Ideenanstöße waeren schonmal nett. Fuer Fragen dazu bin ich auch gerne offen. Bin oefters mal drin hier denk ich.

Liebe Grüße
Stefan
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  #2  
Alt 05.06.2009, 19:35
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.125
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Bei einer WG interessiert sich die ARGE (oder besser sollte sich die ARGE interessieren) nur für Deinen Anteil und der geghört meines Erachtens ins Formular.

Trotzdem würde ich in einem Begleitschreiben kurz Angaben zur Gesamtwohnfläche und zu Bewohnerzahl nennen, das kann dann einen bösen Verdacht im Vorfeld ausräumen.

Beispiel: Du nimmst Wohnung in einer 2-er WG. Gesamtwohnfläche ist 75 qm, 2 gleichgroße Zimmer plus Wohnzimmer, Küche Bad....
Da Dir ja nun 45 qm "zustehen", vereinbarst Du mit Deinem Mitbewohner - ich melde der ARGE 45 qm und die entsprechende anteilige Miete, und die von der ARGE zu viel fließende Miete für 7,5 qm setzen wir dann gemeinsam in Flüssignahrung um. Dies würde ARGE nicht gerne sehen - und ich könnte das verstehen.
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berlin, kdu, wohngemeinschaft

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