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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| zu den Fakten: - Ich, meine Mutter sowie meine Geschwister haben ein EFH (in Sachsen) nach dem Tod meines Vaters geerbt. - Im EFH wohne Ich mit meiner Schwester (+ Ihrem Kind) und meiner Mutter - Ich beziehe auf Grund eigener Firmeninsolvenz seit September 09 ALG II --> BG mit meiner Mutter - Meine Schwester bezieht seit über einem 1,5 Jahren ALG II nach Schulabschluss --> BG mit Ihrem Kind - Kredit läuft noch bei 2 Banken auf das EFH - Weil eine Bank nun die volle Kreditsumme haben wollte musste eine Umfinanzierung bzw. Verkauf des EFH stattfinden. Bank hatte auch schon Zwangsversteigerung angedroht und eingeleitet. - Bis zuletzt wurd seitens der ARGE die KdU voll bezahlt (Tilgungsraten, etc.) Nun hat mein Bruder (lebt und arbeitet in Hessen) das Haus vollständig gekauft, die Kredite abgelöst und läst uns gegen Miete im EFH wohnen. Dazu besteht eine rechtlich korrekter Mietvertrag mit einer angemessenen Miethöhe für eine EFH von 100 qm. Nachdem die ARGE vom Verkauf unsererseits durch Veränderungsmitteilung informiert wurde und den Mietvertrag vorgelegt bekam zur Anrechnung der neuen KdU, sagt Sie jetzt nein zu jeglichen Kosten, hat sogar die vollständige Leistung für Sept. 10 beider BGs eingestellt und nichts überwiesen Zitat: "Erst nach dieser Entscheidung kann ich die Leistungen nach dem SGB II für Sie, Ihrer Mutter und Ihrer Schwester bearbeiten. Bis zur Klärung des Sachverhaltes werden vorerst keine Leistungen nach dem SGB II bewilligt und ausgezahlt." --> Schreiben vom 20.08.2010 Trotz mehrerer Telefongespräche versteift man sich auf die Aussage, dass bei Begleichung eines angemessenen Teils der Miete eine Vermögensbildung bei mir, meiner Mutter und meiner Schwester stattfindet. Des Weiteren ging man von unserem OK zu dem vorgenannten Zitat aus, weil wir noch keine Stellungnahme zugesandt haben, welche leider nicht beantwortet werden hätte können, da die Bearbeiterin nach Aufsetzen Ihres Schreibens für den Zeitraum vom 21.08. - 29.08. "Out of Office" war. Mein Bruder sieht dies aber anders, weil er das Haus als Altervorsorge gekauft hat und uns wie jeder Dritte (andere Vermietergesellschaften) vertraglich behandenln wird. zur Frage: Wie kann ich nun gegen die ARGE vorgehen, damit die Leistung zumindestens bei meiner Schwester (wichtiger, da aktuell kein Geld vorhanden) wieder bezahlen? |
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