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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| hallo, werde demnächst umziehen, weil arge das so will (reduzierung der kdu). nachdem dies genehmigt wurde (übernahme maklergebühr, kautionshinterlegung und umzugskosten), möchte ich gerne wissen: werden die gelder dazu a) an mich überwiesen, damit ich in meinem namen bezahlen kann ? oder b) werden die direkt an makler, vermieter und umzugsfirma bezahlt ? variante b) wäre schlecht, denn dann wissen alle, daß ich ALG2 bzw. grundrente beziehe ... wäre nett, wenn jemand darüber genaue info hat ... danke |
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#2
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| da gibt es keine Vorschriften, du kannst deine Wünsche anbringen
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Gerald, danke für die Info .... |
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#4
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| Bei uns werden beispielsweise die Umzugskosten per Kostenbürgschaftsschein bewilligt. Dazu legt der Hilfeempfänger der Firma den Gutschein vor und diese schickt uns die Rechnung. Bei der Kaution erfährt auch der Vermieter, dass diese von uns übernommen wird. Bei Darlehensbewilligung erhält der Hilfeempfänger den Bescheid inkl. drei zu unterschreibende Abtretungserklärungen. 1 kann der HE behalten, 1 bleibt bei uns und 1 geht an den Vermieter. Dieser muss uns dann die Empfangsbestätigung zu schicken und darauf mitteilen auf welches Konto die Kaution gezahlt werden soll. Maklergebühren werden von uns gar nicht gewährt, weil diese in unserem Raum nicht üblich ist bzw. es ausreichend Wohnraum ohne Makler gibt.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#5
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| hallo, danke für die infos ... mal sehen, was die das hier in münchen behandeln. ich werde auf jeden fall die kaution selber bezahlen (privat organisiert) und den makler bar bezahlen |
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#6
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| Zitat:
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#7
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| Was willst Du eigentlich? Monatliche Rückzahlung der Mietkaution ist rechtswidrig und unter keinen Umständen zu machen (liest man ja immer wieder, bloß nicht freiwillig Raten zahlen, ist ja schon fast kriminell). Eine Abtretungserklärung an den Vermieter schicken geht Deiner Meinung nach aber auch nicht wegen Datenschutz. Dann sag mir mal wie das mit der Rückzahlung der Mietkaution gemacht werden soll? |
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#8
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| Ganz einfach geht das doch, wenn der Vermieter die Kaution zurückzahlt, dann leitet der ALG II Bezieher das weiter an die ARGE. Oder wenn er natürlich neu Arbeit bekommt, dann kann man vereinbaren, dass er das auch schon vorher abstottert. Und nun komm mir nicht, dass ALG II Bezieher schlechtere Schuldner sind als andere Menschen, das ist durch nichts zu beweisen. |
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#9
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| Öhm ... mal davon abgesehen, dass jeder Mensch, der auf Sozialhilfeniveau ist mit seinem Einkommen ein schlechter Schuldner ist (aus der Sicht der Gläubiger), diese Behauptung kannst du aber auch nicht widerlegen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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| Stichworte |
| arge, kaution, makler, überweisung |
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