Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.08.2010, 10:33
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.06.2010
Beiträge: 28
Standard Kaution, Makler, Umzug

hallo,

werde demnächst umziehen, weil arge das so will (reduzierung der kdu).
nachdem dies genehmigt wurde (übernahme maklergebühr, kautionshinterlegung und umzugskosten), möchte ich gerne wissen:

werden die gelder dazu
a) an mich überwiesen, damit ich in meinem namen bezahlen kann ? oder
b) werden die direkt an makler, vermieter und umzugsfirma bezahlt ?


variante b) wäre schlecht, denn dann wissen alle, daß ich ALG2 bzw. grundrente beziehe ...

wäre nett, wenn jemand darüber genaue info hat ... danke
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 19.08.2010, 10:59
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

da gibt es keine Vorschriften, du kannst deine Wünsche anbringen
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.08.2010, 11:23
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.06.2010
Beiträge: 28
Standard

Gerald,
danke für die Info ....
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 20.08.2010, 17:09
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

Bei uns werden beispielsweise die Umzugskosten per Kostenbürgschaftsschein bewilligt. Dazu legt der Hilfeempfänger der Firma den Gutschein vor und diese schickt uns die Rechnung.

Bei der Kaution erfährt auch der Vermieter, dass diese von uns übernommen wird. Bei Darlehensbewilligung erhält der Hilfeempfänger den Bescheid inkl. drei zu unterschreibende Abtretungserklärungen. 1 kann der HE behalten, 1 bleibt bei uns und 1 geht an den Vermieter. Dieser muss uns dann die Empfangsbestätigung zu schicken und darauf mitteilen auf welches Konto die Kaution gezahlt werden soll.

Maklergebühren werden von uns gar nicht gewährt, weil diese in unserem Raum nicht üblich ist bzw. es ausreichend Wohnraum ohne Makler gibt.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 20.08.2010, 17:45
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.06.2010
Beiträge: 28
Standard

hallo,
danke für die infos ... mal sehen, was die das hier in münchen behandeln.

ich werde auf jeden fall die kaution selber bezahlen (privat organisiert) und den makler bar bezahlen
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 20.08.2010, 17:59
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.07.2010
Beiträge: 61
Standard

Zitat:
Zitat von jette Beitrag anzeigen
Bei uns werden beispielsweise die Umzugskosten per Kostenbürgschaftsschein bewilligt. Dazu legt der Hilfeempfänger der Firma den Gutschein vor und diese schickt uns die Rechnung.

Bei der Kaution erfährt auch der Vermieter, dass diese von uns übernommen wird. Bei Darlehensbewilligung erhält der Hilfeempfänger den Bescheid inkl. drei zu unterschreibende Abtretungserklärungen. 1 kann der HE behalten, 1 bleibt bei uns und 1 geht an den Vermieter. Dieser muss uns dann die Empfangsbestätigung zu schicken und darauf mitteilen auf welches Konto die Kaution gezahlt werden soll.

Maklergebühren werden von uns gar nicht gewährt, weil diese in unserem Raum nicht üblich ist bzw. es ausreichend Wohnraum ohne Makler gibt.
Wenigsten in München scheint man den Datenschutz ersnst zu nehmen http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde..._II_22_3_3.pdf ist ja wohl nicht drin, jedem Vermieter auf die Nase zu binden, guck mal da hast Du nen Hartzler bekommen. Da kann man verstehen, warum man so ungern Unterlagen an die ARGE weitergibt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 20.08.2010, 18:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.745
Standard

Was willst Du eigentlich? Monatliche Rückzahlung der Mietkaution ist rechtswidrig und unter keinen Umständen zu machen (liest man ja immer wieder, bloß nicht freiwillig Raten zahlen, ist ja schon fast kriminell). Eine Abtretungserklärung an den Vermieter schicken geht Deiner Meinung nach aber auch nicht wegen Datenschutz.

Dann sag mir mal wie das mit der Rückzahlung der Mietkaution gemacht werden soll?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 20.08.2010, 19:11
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.07.2010
Beiträge: 61
Standard

Ganz einfach geht das doch, wenn der Vermieter die Kaution zurückzahlt, dann leitet der ALG II Bezieher das weiter an die ARGE. Oder wenn er natürlich neu Arbeit bekommt, dann kann man vereinbaren, dass er das auch schon vorher abstottert. Und nun komm mir nicht, dass ALG II Bezieher schlechtere Schuldner sind als andere Menschen, das ist durch nichts zu beweisen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 21.08.2010, 17:33
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von Dalia Beitrag anzeigen
Und nun komm mir nicht, dass ALG II Bezieher schlechtere Schuldner sind als andere Menschen, das ist durch nichts zu beweisen.
Öhm ... mal davon abgesehen, dass jeder Mensch, der auf Sozialhilfeniveau ist mit seinem Einkommen ein schlechter Schuldner ist (aus der Sicht der Gläubiger), diese Behauptung kannst du aber auch nicht widerlegen.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
arge, kaution, makler, überweisung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Umzug Wegen Trennung-Frage Wegen Kaution...WICHTIG!!! DeIsa Kosten der Unterkunft 1 11.06.2010 06:15
Wird der Umzug und die Kaution gezahlt? Mel1505 Kosten der Unterkunft 5 13.05.2009 14:23
Umzug & Kaution. Wichtig !!! Pumababy1988 Kosten der Unterkunft 8 04.04.2009 19:46
Alleinerziehend / Alleinstehend Keine übernahme der KAution bei meinem Umzug sweetvwengel Kosten der Unterkunft 2 25.02.2009 20:35
Umzug und Kaution swordfish Kosten der Unterkunft 1 10.02.2009 14:04


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:22 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0