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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Ich habe folgende Frage: Ich habe meine Nebenkostenabrechnung Für Heizung und Warmwasser zu spät beim Jobcenter vorgelegt. Jetzt weigert sich dieser, die Nachzahlung zu übernehmen mit der Begründung das ich verpflichtet sei, die Nebenkostenabrechnung unverzüglich nach Erhalt beim Jobcenter vorzulegen. Da ich Sie zu spät vorgelegt hätte müsse ich die Kosten selbst tragen, obwohl ich eine Wohnung in angemessenem Rahmen bewohne.Darf der Jobcenter die Nachzahlung verweigern??? |
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#2
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| Das heißt konkret jetzt wieviel Tage/Wochen/Monate zu spät? Und wurde die Abrechnung zwischenzeitlich beglichen? |
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#3
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| Habe sie am 15 Dezember 2008 bekommen und am 10.02.2009 vorgelegt. Habe das völlig verpennt. Nein ist noch nicht beglichen |
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#4
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| Und du hast die Kostenübernahme schriftlich beantragt und auch eine schriftliche Ablehnung bekommen? Oder hast du dir was erzählen lassen? |
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#5
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| Ja habe das Schriftstück persönlich abgegeben und 4 Tage später hatte ich die schriftl. Ablehnung mit eben jener Begründung " Zu spät eingereicht" im Briefkasten |
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#6
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| Hallo nico! Gegen diesen Bescheid solltest Du dringend Widerspruch einlegen! Die ARGE darf die Übernahme dieser Kosten nicht verweigern! Das Sozialgericht Frankfurt beschäftigte sich mit einem Fall, in dem eine Nebenkostennachzahlung von 2006 erst am 24.09.2008 bei der Behörde eingereicht wurde. Es müsse damit gerechnet werden, dass bei Erlass eines Bewilligungsbescheides nach Ablauf eines Kalenderjahres auch eine Nebenkostenabrechnung fällig wird. Aus diesem Grund sei das Amt verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Dabei ist es egal, ob der Sozialleistungsempfänger bereits die Nachzahlung selbst getragen hat und die Nebenkosten-Rechnung erst dann eingereicht hat. Sozialgericht Frankfurt, AZ: S 26 AS 1333/07 Einzig eventuelle Nachzahlungen die Warmwasser-Aufbereitung betreffend, wirst Du selbst tragen müssen. vG Berthold |
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